{{ ::hs_logo_neu.jpg?nolink&200|}} ====== DaBPV-Rückverarbeitung Kinder ====== Grundsätzlich kann in den DaBPV-Parametern entschieden werden, wie eine Rückverarbeitung durchgeführt werden soll. Es bieten sich hier zwei Optionen: \\ \\ * Mit Integration Kinderverwaltung * Ohne Integration Kinderverwaltung \\ ==== Integration Kinderverwaltung = ja ==== Wenn die Integration in die Kinderverwaltung aktiviert ist, werden die Daten des BZSts interpretiert. Da wir lediglich die Information bekommen, wie viele Kinder in welchen Zeiträumen zu berücksichtigen sind, müssen wir anhand dieser Daten die möglichen Geburtsmonate der Kinder ermitteln. Mit diesen Daten wird zunächst in die Kinderverwaltung des Mitarbeiters geschaut. Findet sich hier ein Kind, dass zu diesen Datensätzen passt, wird das bestehende Kind als "elektronisch gemeldet" markiert. Die restlichen Daten des Kindes bleiben vollständig erhalten. Wenn kein Kind gefunden wurde, dass entsprechend passen könnte, wird ein neues Kind angelegt. Hier kann der Anwender entsprechende Daten später ergänzen. Wichtig hierbei ist auch das Verständnis, dass Kinder aus der Kinderverwaltung, die nicht den Haken "manuell geprüft = ja" besitzen, bei einer Rückverarbeitung immer entfernt werden. Hier gilt das "Testamentsprinzip". Der letzte Datensatz des BZSts liefert immer vollständige Informationen über die Kinder. Somit sind Kinder, die bislang ausschließlich als "elektrisch gemeldet" und somit nicht "manuell geprüft" wurden, zu entfernen und die neuen Informationen werden eingetragen.\\ Vorteil dieser Lösung ist die Übersicht der Kinder pro Mitarbeiter und die Nutzbarkeit der Informationen z.B. auch für das EEL-Verfahren. \\ \\ \\ **Beispielprotokoll Rückverarbeitung** ==== Integration Kinderverwaltung = nein ==== In diesem Fall werden die Daten der Kinderverwaltung in keinster Weise verändert. Es werden lediglich die Daten des BZSts gespeichert. \\ \\ \\ ==== Ermittlung der Anzahl PV-Kinder für die Abrechnung ==== Im Personalstamm findet sich die Option, welche Quelle für die Ermittlung der PV-Kinder verwendet werden soll. In der Regel sollte hier "Höchster Wert" eingetragen sein. (siehe auch [[lg:dabpv: personalstamm|DaBPV-Personalstamm]]) Somit werden stehts alle Informationen ausgewertet. Bitte beachten Sie: Wenn Sie von der Meldung der Anzahl der PV-Kinder vom BZSt abweichen wollen/müssen. Sind die tatsächlichen Kindern immer in der Kinderverwaltung zu pflegen.\\ \\ \\ ==== Elterneigenschaft ==== Die Elterneigenschaft findet sich im Personalstamm Entgelt auf dem Reiter Sozialversicherungsdaten. Unabhängig zum Umgang der Rückverarbeitung in Bezug auf die Kinderverwaltung, wird das Datum der Elterneigenschaft immer in den Personalstamm geschrieben. Dabei gilt es jedoch folgende Fälle zu berücksichtigen: * Datum der Elterneigenschaft im Personalstamm ist leer --> Datum aus der Meldung des BZSts wird immer übernommen. * Datum der Elterneigenschaft im Personalstamm ist "jüngeren Datums" --> Datum aus der Meldung des BZSts wird immer übernommen. (Beispiel: Im Personalstamm steht die Elterneigenschaft ab 01.01.2026, in der Rückmeldung des BZSts wird die Elterneigenschaft ab 01.12.2025 geliefert.) * Datum der Elterneigenschaft im Personalstamm ist "älteren Datums" --> Datum aus der Meldung des BZSts wird NICHT übernommen. (Beispiel: Im Personalstamm steht die Elterneigenschaft ab 01.08.2023, in der Rückmeldung des BZSts wird die Elterneigenschaft ab 01.01.2026 geliefert.) \\ \\ ==== Sonderfall um Rückmeldedaten grundsätzlich zu ignorieren ==== Im Dashboard Mitarbeiter-Lohndaten kann in dem ausgewählten Personalstamm über den Bereich Entgelt und Reiter Sozialversicherung zusätzlich das Feld **"DaBPV-Rückverarbeitung Kinder"** eingesehen werden. {{:lg:dabpv:dabpv_personalstamm.png?1000|}}\\ \\ Dieser Schalter ist standardmäßig auf ja gesetzt, da grundsätzlich gilt: \\ Die vom **Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)** gelieferten Daten werden im Rahmen der Rückverarbeitung verarbeitet.\\ \\ Sollten Sie Zweifel an den gelieferten Informationen haben, etwa weil die Mitarbeitenden andere Angaben gemacht haben oder Ihnen eigene Nachweise vorliegen, können Sie eine Klärung erwirken. Diese erfolgt ausschließlich zwischen Ihnen und dem Mitarbeiter. \\ Seit dem **01.07.2025** gilt dabei kein vereinfachtes Verfahren mehr. Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, Ihnen entsprechende Nachweise vorzulegen, zum Beispiel: * Geburtsurkunden, auf denen der Mitarbeitende als Elternteil eingetragen ist, * Anerkennungsurkunden für Pflege- oder Adoptivkinder oder * eine Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse, falls dort weitere Kinder geführt werden. \\ **Deaktivierung der Rückverarbeitung** \\ In Fällen, in denen Sie über verlässlichere oder aktuellere Daten als das BZSt verfügen, kann es sinnvoll sein, den **Rückverarbeitungs-Haken** herauszunehmen. Dies verhindert, dass bei zukünftigen Datenlieferungen des BZSt abweichende Informationen erneut überschrieben werden und falsche Meldetatbestände in die Kinderverwaltung gelangen. Wenn die Rückverarbeitung deaktiviert ist, würden ausschließlich die von Ihnen manuell hinterlegten Kinder aus der Kinderverwaltung Gültigkeit haben.