{{ ::hs_logo_neu.jpg?nolink&200|}} ====== Lohnkonto ohne laufenden Bezug ====== In der DEÜV sind SV-Tage und laufende SV-pflichtige Bezüge direkt miteinander verknüpft. Ohne SV-Tage können bei einem SV-Pflichtigen Beschäftigungsverhältnis auch keine SV-pflichtigen laufende Bezüge abgerechnet werden. Da erst in der Abrechnung selbst die Ermittlung der SV-Tage stattfindet und die Bewertung der Entgelte, kann der Anwender auch erst im Nachhinein über etwaige Fehler informiert werden, sodass diese korrigiert werden. Dies erfolgt z.B. im DEÜV-Prüf- oder -Echtlauf.\\ \\ So kann es z.B. zu folgender Meldung kommen: LOHNKONT.XX.20XX FEHLER LKTO. O.LFD.BEZUG, SV-TAGE (S=00/I=30) FALSCH \\ Im Lohnkonto finden sich 30 SV-Tage (I = Ist), jedoch kein laufendes sozialversicherungspflichtiges Entgelt. Das System kann von sich aus keine Kürzung der SV-Tage vornehmen, da unklar ist, ob lediglich der Bezug des Entgelts fehlt (z.B. fehlerhafte Übermittlung aus der Zeitwirtschaft) oder eine entsprechende Fehlzeit die SV-Tage kürzen muss. Somit wären entweder die Fehlzeiten (zeitlichen Ereignisse / Abwesenheiten) zu prüfen oder ein entsprechender Bezug nachzuerfassen. Da die Meldung eine Korrektur des Lohnkontos benötigt, wäre entweder ein Nachberechnungslauf durchzuführen oder etwaige Meldungen könnten erst nach der folgenden Abrechnung abgesetzt werden.