{{ ::hs_logo_neu.jpg?nolink&200|}} ====== Abweichende Beträge EEL Mutterschutz und Erstattungsantrag U2 ====== Grundsätzlich ist die Berechnung im EEL wie folgt:\\ \\ Steuerpflichtiges Brutto + Brutto-Lohnarten mit Netto-Art 4 = Relevantes Brutto, von dem mit den Basiswerten aus dem LKT das Netto berechnet wird (neue Berechnung).\\ \\ \\ Die AAG Berechnung ist etwas anders, kommt aber in der Summe zum gleichen Brutto:\\ \\ Gesamtbrutto + GWV (Bezugsart 19) = Relevantes Brutto, von dem die tatsächlich gezahlten Beiträge und Steuern abgezogen werden (keine separate Berechnung).\\ \\ \\ Grundsätzlich ist es wohl so, dass das Nettoarbeitsentgelt lt. AAG und MuschG so gerechnet wird:\\ **Beispiel:**\\ | 3754,85 € | laufendes Brutto | | - 310,65 € | lfd. KV AN | | - 345,79 € | lfd. RV AN | | - 55,47 € | lfd. AV AN | | - 43,45 € | lfd. PV AN | | - 635,33 € | lfd. LSt | | - 42,74 € | lfd. KSt | | - 29,78 € | lfd. SolZ | | **= 2292,04 €** | **Nettoarbeitsentgelt** |\\ \\ Im EEL Verfahren wird die Berechnung in der Verfahrensbeschreibung entsprechend angegeben. Hier erfolgt eine Schattenabrechnung, bei der das System die 3754,85€ komplett neu bewertet und nur die Stammdaten aus der Abrechnung berücksichtigt, lt. parmentier Gehaltsrechner 2261,87€.\\ \\ In dem einen Verfahren erfolgt also eine Schattenabrechnung (EEL), bei dem anderen Verfahren werden die tatsächlichen Werte aus der Abrechnung herangezogen und von dem relevanten Brutto abgezogen (AAG).