{{ ::hs_logo_neu.jpg?nolink&200|}} ===== Abrechnung von sonstigen Bezügen nach Austritt ===== \\ Für die Abrechnung von sonstigen Bezügen nach dem Austritt gelten die Lohnsteuerabzugsmerkmale zum Zeitpunkt des Zuflusses. \\ Dies bedingt eine erneute An- bzw. Abmeldung des Mitarbeiters. \\ \\ AN zum 01.01.20XX mit refDatumAG 01.01.20XX AB zum 30.06.20XX mit refDatumAG 01.01.20XX \\ Nichtbeschäftigung 01.07.20XX bis 31.10.20XX (Fehlzeit 92) \\ \\ AN zum 01.11.20XX mit refDatumAG 01.11.20XX AB zum 30.11.20XX mit refDatumAG 01.11.20XX \\ Nichtbeschäftigung 01.11.20XX bis 30.11.20XX (Fehlzeit 90)