{{ ::hs_logo_neu.jpg?nolink&200|}} ====== Lohnsteuerbescheinigung für einen gesamten Abrechnungskreis ====== \\ Grundsätzlich gilt es zu Beginn eines Jahres die Lohnsteuerbescheinigungen (LStB) der Mitarbeiter für das vorangegangene Jahr zu verschicken. Sofern ausgeschiedene Mitarbeiter ihre LStB noch nicht erhalten haben, werden diese bei diesem Schritt ebenfalls mit bedacht. Als Empfehlung gilt, nicht direkt nach der Dezember-Abrechnung die LStB zu verschicken. Hintergrund ist die Ermöglichung des Entstehungsprinzips in der Steuer. Solange die LStB für einen Mitarbeiter noch nicht verschickt ist, würden Rückrechnungen ins Vorjahr steuerlich und sozialversicherungsrechtlich stets noch dem Vorjahr zugeordnet werden. Mit dem Versand der LStB wird das Vorjahr steuerlich geschlossen und etwaige Rückrechnungen führen zu einer Aufteilung. Beiträge werden im Vorjahr berechnet, während das Steuerbrutto sich ins laufende Jahr überträgt und dort zu einer Lohnsteuerlast führt.\\ \\ Um die Lohnsteuerbescheinigungen für "alle Mitarbeiter" zu erstellen ist zunächst der reguläre Menüpunkt für die Lohnsteuerbescheinigungen aufzurufen. Sie finden diesem im Menü unter folgenden Pfad:\\ \\ {{lg:lstb:lstb_menue.png?nolink|}} \\ \\ Zunächst wählt man im Lohn & Gehalt unter Elektr. Datenaustausch - Steuer - Lohnsteuerbescheinigung den Punkt **LStB - Bescheinigungen versenden** aus. \\ \\ {{lg:lstb:lstb_allema.png?nolink|}} \\ \\ Hier geht man nun wie folgt vor: \\ - Abrechnungskreis von / bis auswählen \\ - Verarbeitungsart: Alle Mitarbeiter \\ \\ Der Stichtag wird automatisch auf den letzten Tag des Vorjahres gesetzt. Über **Weiter** wird eine LStB erstellt, auf den Client transferiert und zur Verarbeitung an den HANSALOG-Communicator gegeben. Der Communicator importiert die LStB, sodass diese nur noch versendet werden müssen.\\ //**Hinweis**//: Es ist empfohlen, die LStB für alle Mitarbeiter erst nach der Januar-Abrechnung des Folgejahres zu erstellen. Solange die LStB vor dem 28.02. noch nicht erstellt wurden, fließen alle steuerlichen Anteile noch ins Vorjahr, da erst mit der LStB das Vorjahr steuerlich abgeschlossen wird. \\ \\ Im Folgenden findet sich noch ein Video, welches den Prozess veranschaulicht: \\ {{lg:lstb:lstb_versenden.mp4 |}}