{{ ::hs_logo_neu.jpg?nolink&200|}} ====== Rückverarbeitung von Lohnsteuerbescheinigungen ====== Bevor eine Lohnsteuerbescheinigung gedruckt und ausgehändigt werden sollte, ist die Rückverarbeitung durchzuführen. Erst durch die Rückverarbeitung erhält das System die Information, ob die Daten korrekt eingegangen und verarbeitet werden konnten. Dazu dient die folgende Anleitung:\\ \\ Zunächst wählt man im Lohn & Gehalt unter Elektr. Datenaustausch - Steuer - Lohnsteuerbescheinigungen den Punkt **LStB - Bescheinigungen empfangen** aus. \\ \\ {{lg:lstb:lstb_menue.png?nolink|}} \\ \\ Hier findet sich die Schaltfläche **Weiter**, die den HANSALOG-Communicator die zuletzt versandten LStB abholen lässt. Dort auf **Empfangen** klicken und die LStB exportieren. Daraufhin wird ein automatischer Prozess gestartet, die die Dateien an den Server übermitteln und dann in HANSALOG Global rückverarbeitet werden können. \\ \\ {{lg:lstb:lstb_rueckverarbeitung.png?nolink|}} \\ \\ Die Protokolle und Möglichkeiten zum Drucken in die E-Akte oder als PDF finden sich bei LStB - Protokolle / Drucken unter dem Punkt **LStB - Gespeicherte Bescheinigungen drucken**. \\ \\ {{lg:lstb:lstb_menue_druck.png?nolink|}} \\ \\ Hier findet sich noch ein Video, welches den Prozess veranschaulicht:\\ \\ {{lg:lstb:lstb_rueckverarbeitung.mp4|}}