{{ ::hs_logo_neu.jpg?nolink&200|}} ====== Rückwirkende Tariferhöhungen vornehmen ====== **1. Lohnartenstamm**\\ \\ a) Für die rückwirkende Tariferhöhung müssen erst alle relevanten zu erhöhenden Lohnarten überprüft und das Kennzeichen „Tariferhöhung“ pro Lohnart / Abrechnungskreis entsprechend gesetzt werden.\\ \\ {{:lg:tipps:rueckwirkende_tariferhoehung_baum.png|}}\\ \\ {{:lg:tipps:lohnarten.png|}}\\ \\ {{:lg:tipps:lohnarten_verwalten.png|}}\\ \\ Für die Verschlüsselung sind nachfolgende Kennzeichen zugelassen: \\ | **0** | keine Berücksichtigung | | **1** | Die Beträge in Tabelle lgpst500 (Historie Lohnabrechnung) für die zu betrachtenden Monate werden mit den aktuellen Werten in den festen Be- und Abzügen verglichen. Wenn eine Differenz vorhanden ist werden die alten Werte negativ und die neuen Werte positiv als variable Korrektursätze ausgegeben. Anhand der Berechnungsformel wird geprüft, ob es sich bei den Werten um Faktoren oder Beträge handelt. Wenn innerhalb der Formel mit dem Betrag aus Tabelle lgpst002 nicht gerechnet wird, handelt es sich um einen Betrag, ansonsten um einen Faktor. | | **2** | Vergleicht den in der Maske „Lohnarten pro PNr. verwalten“ bereits aktualisierten Std.-Lohn mit dem Std.-Lohn aus Tabelle lgpst500. Bei einer Differenz werden die gesamten Stunden mit dem alten Std.-Lohn im Minus und mit dem neuen Std.-Lohn im Plus in der Maske variable Abrechnungsdaten ausgegeben. | | **3** | Prozentuale Erhöhung der in Tabelle lgpst500 hinterlegten Werte aufgrund des eingetragenen Faktors in der Steuertabelle. Die alten Werte werden als negative Korrektursätze ausgegeben, die neuen Werte berechnet und ebenfalls in Tabelle lgvar001 geschrieben. | | **4** | Für die Sonntags-, Feiertags-, Nachtzuschläge nach §3b werden in zwei zusätzlichen Lohnarten zum einen der steuerpflichtige Betrag aus lgpst500 zu einer Lohnart mit Bezugsart 19, zum anderen der Gesamtbetrag aus lgpst500 zu einer Lohnart mir Bezugsart 01 negativ als Korrektursätze geschrieben. Der neu errechnete Betrag wird unter der aktuellen Lohnart in Tabelle lgvar001 ausgegeben. Die betroffenen Lohnarten müssen die Zeitart 01-22 haben. | | **5** | Berechnung der Durchschnitte: Für Lohnarten die mit Kennzeichen 1 oder 3 erhöht werden und in einen Durchschnitt eingehen, werden die Durchschnitte entsprechend der prozentualen Veränderung der betreffenden Lohnart ebenfalls erhöht. Hierzu wird die Veränderung bezogen auf den ersten Monat errechnet und zu dem alten Betrag in der Historientabelle der Lohnabrechnung (lgpst500) ins Verhältnis gesetzt. Anschließend wird für diese Lohnart der Betrag aus allen Monaten über die Laufzeit des Durchschnitts rückwirkend im gleichen Verhältnis erhöht und die Differenz zu dem Durchschnitt hinzuaddiert. Der Durchschnitt darf jedoch nur für die Monate erhöht werden, für die keine rückwirkende Tariferhöhung stattfindet, da in diesen Monaten der Durchschnittsbetrag ohnehin neu berechnet wird. Lohnarten die selber aus dem Durchschnitt rechnen und mit „Kennzeichen 5“ markiert sind, werden mit dem alten Wert negativ als Variablen geschrieben und nur mit den Zeiten neu geschrieben. |\\ \\ b) Zwei Ausgabelohnarten zur Erhöhung von Zuschlagslohnarten nach § 3b EstG sind zu definieren. Dabei ist Folgendes zu beachten: Für den steuerpflichtigen Betrag muss eine Lohnart mit Bezugsart 19 angelegt werden, für den Gesamtbetrag eine Lohnart mit der Bezugsart 01. \\ \\ \\ **2. Durchführung der rückwirkenden Lohnerhöhung**\\ {{:lg:tipps:rueckwirkende_tarife_baum_markiert.png|}}\\ \\ {{:lg:tipps:rueckwirkende_tariferhoehung_durchfuehren.png|}}\\ \\ Die hier hinterlegten Lohnarten ( Steuerpfl. / Gesamtbrutto ) werden bei einer rückwirkenden Erhöhung der 3b-Zuschläge als Korrektursätze in den variablen Daten abgestellt. Sofern keine 3b-Zuschlagslohnarten erhöht werden sollen, ist hier somit ein Eintrag von Lohnarten nicht erforderlich.\\ Falls im gleichen Lauf eine rückwirkende Durchschnittserhöhung u. ein rückwirkender Tarifabgleich durchgeführt werden sollen, sind hier die entsprechenden Haken zu setzen.\\ In dieser Maske ist ebenfalls der Abrechnungskreis, die PNr. von / bis sowie das Datum der rückw. Tariferhöhung u. der Prozentsatz einzutragen.\\ Empfehlung zur Spalte Update:\\ Sofern hier kein Haken gesetzt wird, erfolgt zunächst nur ein Protokoll der ermittelten Werte. Diese können somit vorab kontrolliert werden bevor das Programm ein zweites Mal incl. Update gestartet wird u. somit die Daten in die Maske „variable Daten“ abgestellt werden.\\