{{ ::hs_logo_neu.jpg?nolink&200|}} ===== Unterbrechung der Elternzeit durch Teilzeitbeschäftigung ===== {{:lg:tipps:teilelternzeit.png?nolink|}}\\ Nimmt der/die Mitarbeiter/in während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis in Teilzeit (nicht Minijob) wieder auf, muss die „Fehlzeit 17 = Elternzeit“ beendet werden, denn der/die Mitarbeiter/in ist wieder SV-pflichtig. Dafür kann man aber die „Fehlzeit 50 = ind. Eltern/Teilzeit“ eintragen, damit der Sachverhalt dokumentiert wird. \\ \\ Diese Fehlzeit hat keine SV-relevanten Folgen, SV-Tage bleiben erhalten und es zieht auch keine DEÜV-Meldung nach sich. \\ \\