{{ ::hs_logo_neu.jpg?nolink&200|}} ====== Mitarbeiter in Quarantäne & Kinderbetreuung nach Infektionsschutzgesetz ====== In nachfolgender Doku haben wir das alte Vorgehen in HANSALOG für Sie beschrieben: \\ {{ ::entgelt_in_quarantaene_u._kinderbetreuung_nach_ifsg.pdf |Entgelt in Quarantäne u. Kinderbetreuung nach IfSG zur Berechnung bis zum 29.03.2021}} Bitte beachten Sie, dass sich mit dem Bundesinfektionsschutzgesetz eine Änderung der Berechnung ab dem **29.03.2021** ergeben hat. Diese Dokumentation behandelt lediglich die Berechnung vor dieser Änderung. Für die korrekte Abrechnung der Quarantäne können die Lohnarten entsprechend der Anleitung belassen werden. Lediglich die Findung des Nettoausgleiches muss wie folgt angepasst werden. Mittels des Bruttos aus dem ungekürzten Entgelt und des Bruttos um die Quarantäne gekürzten Entgelt werden die pauschalierten Netto-Entgelte gemäß LVO-Tabelle ermittelt (Veröffentlich auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums. Tipp: Sofern die Entgelte unterhalb der BBG-RV liegen, können Sie sich auch der KUG-Tabellen bedienen. Hier müssen Sie nur die pauschalierten Entgelte durch den entsprechenden Prozentsatz bereinigen.). Die Differenz der pauschalierten Nettos ist der Quarantäne-Ausgleich der Netto unter Progressionsvorbehalt zu zahlen ist. **Beispiel aus dem Jahr 2021:** Mitarbeiter 3000,00 € Steuer- und SV-pflichtiges Bruttoentgelt mit Steuerklasse I ohne Kinder. Durch die Quarantäne erfährt er einen Bruttoausfall von 1000,00 €. Ermittlung der pauschalierten Netto-Entgelte: Ungekürzt: 3000,00 € - 395,33 Lohnsteuer - 600,00 € pauschale SV = 2004,67 € Gekürzt: 2000,00 € - 164,75 Lohnsteuer - 400,00 € pauschale SV = 1435,25 € Ausgleich nach IfSG somit 569,42 €. Der Arbeitgeber hat auf die Kürzung die vollen SV-Beiträge zu ermitteln, zu tragen und abzuführen. Diese können im Rahmen der Erstattung mit beantragt werden. Grundsätzlich können Erstattungsanträge 24 Monate nach der Quarantäne gestellt werden. Daher kann aktuell die Abrechnung auch verzögert stattfinden. Sollten Sie Interesse an einer Automatisierung der Quarantäne-Abrechnung inkl. Erstattungslisten haben, wenden Sie sich gerne an unseren Vertrieb. Weitere Hinweise mit Bezug auf geltende Corona-Regelungen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html