{{ ::hs_logo_neu.jpg?nolink&200|}} ====== Schwerbehinderung - Zusatzurlaub - Gleichgestellt ====== \\ \\ === Grundlagen Schwerbehindertengesetz === \\ **Schwerbehinderte**: Gem. § 2 SGB IX gilt als schwerbehinderter, wer behindert ist und diese Behinderung eine erhebliche Schwere, nämlich einen Grad von **mindestens 50 %** erreicht. § 125 SGB IX gewährt schwerbehinderten Arbeitnehmern einen Anspruch auf **zusätzliche fünf Urlaubstage** im Jahr. Die Vorschrift findet grundsätzlich auf alle schwerbehinderten Menschen Anwendung, also auch auf diejenigen, die auf Stellen beschäftigt sind, welche nicht als Arbeitsplätze im Sinne des § 73 SGB IX gelten. \\ \\ **Gleichgestellte behinderte Menschen**: Schwerbehinderten Menschen werden behinderte Personen gleichgestellt, die einen Grad der Behinderung von **weniger als 50 %**, aber **mindestens 30 %** besitzen. Für gleichgestellte behinderte findet § 125 SGB IX keine Anwendung, vgl. § 68 Abs. III SGB IX, so dass diese **keinen Zusatzurlaub** beanspruchen können. \\ \\ \\ \\ === Urlaubsanspruch === \\ Ein bezahlter Zusatzurlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr steht schwerbehinderten Menschen (nicht Gleichgestellten) bei der 5-Tage-Woche zu, soweit nicht tarifliche, betriebliche oder sonstige Urlaubsregelungen einen längeren Zusatzurlaub für Schwerbehinderte vorsehen. \\ \\ 6-Tage-Woche Zusatzurlaub sechs Arbeitstage \\ 4-Tage-Woche Zusatzurlaub vier Arbeitstage (§ 125 SGB IX). \\ \\ \\ === Beschäftigungspflicht === \\ (Ab 20 Mitarbeiter sollen min. 5% der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen gegeben werden, sonst sind monatliche Ausgleichsabgaben zu zahlen!) \\ \\ Arbeitgeber mit durchschnittlich <20 Mitarbeiter 0 Behinderte \\ Arbeitgeber mit durchschnittlich 20 bis <40 Mitarbeiter 1 Behinderten \\ Arbeitgeber mit durchschnittlich 40 bis < 60 Mitarbeiter 2 Behinderte \\ \\ \\ ==== Schwerbehinderung – Zusatzurlaub - Gleichgestellt ==== \\ **Problem:** \\ \\ Mitarbeiterin hat 50% Schwerbehinderung und ist gleichgestellt: \\ \\ {{:pi:schwerbehinderung1.png?nolink&900|}} \\ \\ \\ Trotzdem wird der Zusatzurlaub von 5 Tagen generiert. \\ \\ {{:pi:schwerbehinderung2.png?nolink&700|}} \\ \\ \\ Das System erkennt bei der Frau Schwarz, dass Sie mit dem Grad 50% schwerbehindert ist und so ein Anrecht auf die 5 Tage Schwerbehinderten-Zusatzurlaub hat. \\ \\ Nur zwischen 30% und 49% Behinderung können sich behinderte mit schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen, haben aber keinen Anspruch auf den "Behinderten-Zusatzurlaub". \\ \\ \\ **Das Kästchen Gleichstellung im System ist lediglich für Auswertungszwecke relevant.**