Im Rahmen der neuen DEÜV wurden verschiedene Fehlercodes vereinbart. Diese sind in den folgenden DEÜV-Protokollen zu finden:
Die Fehlercodes aus dem Protokoll der Kernprüffehler sind nicht von HANSALOG definiert und werden lediglich durch die Funktion der Kernprüfung zurückgegeben. Sie finden unter folgendem Link Erläuterungen zu diesen Fehlercodes: https://www.gkv-datenaustausch.de/
Lohnkonto ohne laufenden Bezug, SV-Tage vorhanden
Das Lohnkonto enthält keinen laufenden Bezug für den Abrechnungsmonat. Dazu steht im Konflikt, dass SV-Tage vorhanden sind. Dieser Zustand ist melderechtlich unter den Umständen nicht zulässig. Bitte prüfen Sie das Lohnkonto. In der Regel muss ein laufender Bezug durch eine Korrekturabrechnung zur Verbeitragung gebracht oder die SV-Tage durch eine Fehlzeit gekürzt werden.
SV-Tage im Lohnkonto passen nicht zu den hinterlegten Fehlzeiten
Es sind die Fehlzeiten zu prüfen und oder das Lohnkonto durch eine Korrekturabrechnung richtig zu stellen. Im Lohnkonto wurden SV-Tage abgestellt, die nach den Einträgen in den Fehlzeiten nicht zu dem Monat passen. Oftmals entsteht dieser Fehler, da eine Fehlzeit erst nach der Abrechnung eingetragen wurde.
Das sozialversicherungspflichtige Gesamtbrutto ist kleiner als das sozialversicherungspflichtige Brutto aus Einmalentgelt
Es liegt ein Abrechnungsfehler vor, der zunächst über die Abrechnung korrigiert werden muss. Im Lohnkonto ist der Betrag des SV-Gesamtbruttos geringer, als der Betrag aus SV-Einmalentgelt. In der Regel wurde hier falsche Lohnarten im Rahmen einer Entgeltumwandlung verwendet. Prüfen Sie die Abrechnung. Als Tipp: In den monatlichen Summen je Personalnummer werden für einen Monat alle Abrechnungswerte pro Lohnart kumuliert dargestellt. Hier kann auch per „Aktion“ direkt von einer abgerechneten Lohnart in den Lohnartenstamm gesprungen werden. Häufig resultiert ein solcher Fehler, da vielleicht auch falsche Bezugsarten verwendet wurden?!
Das steuerpflichtige Gesamtbrutto ist kleiner als das steuerpflichtige Brutto aus Einmalentgelt
Es liegt ein Abrechnungsfehler vor. Bitte prüfen Sie diesen Sachverhalt. Die Meldungen zur Sozialversicherung werden erzeugt. Ggf. könnten Abrechnungskorrekturen auch Meldekorrekturen nach sich ziehen. Ähnlich dem DEUV#0000000003 ist dieser Fehler häufig durch falsche Umwandlungen entstanden. Auch wenn sich der Fehler in der DEÜV nicht auswirkt, so empfehlen wir eine rechtzeitige Prüfung bevor dies zu einer falschen Lohnsteuerbescheinigung führt.
PNR ohne Lohnkonto
Die aktuelle Parametrisierung der DEÜV lässt eine Anmeldung ohne Lohnkonto nicht zu. Daher wird die Person aus dem DEÜV-Lauf entfernt.
Sobald die Person abgerechnet wurde und somit ein Lohnkonto hat, wird die Person auch an die DEÜV übergeben. Die Parametrisierung kann in den Grundparametern DEÜV geändert werden.
Negatives sozialversicherungspflichtiges Einmalentgelt
Es ist in der Abrechnung zu negativen sozialversicherungspflichtigen Einmalentgelt gekommen. Eine Verrechnung mit laufenden SV-Entgelt ist nicht zulässig. In der Abrechnung wurden die Beiträge von einem erhöhten Entgelt berechnet und gemeldet. Grundsätzlich ist die Abrechnung zu korrigieren. Etwaige Meldungen würden dennoch abgesetzt. Durch die Korrektur in der Abrechnung sind jedoch Stornierungen und Neumeldungen zu erwarten. Sie können die Person aus dem DEÜV-Lauf ausschließen und nach einer Abrechnungskorrektur die Meldesperre wieder aufheben, oder die Korrekturen durch die DEÜV automatisch erfolgen lassen.
Stillgelegte SV-Nummer
Die im Personalstamm hinterlegte SV-Nummer wurde stillgelegt. Die Person darf nicht mit dieser SV-Nummer weiter gemeldet werden. Mit Hilfe der DSV-Nummernabfrage kann die korrekte SV-Nummer für die Person in Erfahrung gebracht werden. Es gilt darauf zu achten, dass entsprechend alle Geburtsangaben zur Person gefüllt sind.
Grund für eine Stilllegung der SV-Nummern kann entweder eine doppelt vergebene SV-Nummer sein oder der Umstand, dass die Person mehrmalig bei der Rentenversicherung mit unterschiedlichen Daten angemeldet wurde.
Personengruppe 105 mit Beitragsgruppenschlüssel 0000 unvereinbar
Der Personengruppenschlüssel 105 beschreibt Praktikanten, die eine in Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit im Rahmen eines rentenversicherungspflichtigen Vor- oder Nachpraktikums verrichten. Studenten in einem Zwischenpraktikum sind mit der Beitragsgruppe 0000 und dem Personengruppenschlüssel 190 zu melden. Bitte den Beitragsgruppenschlüssel oder den Personengruppenschlüssel anpassen.
SV-Nummer nicht elektronisch bestätigt
Ab dem 01.01.2024 darf eine Sozialversicherungsnummer nicht mehr durch einen Anwender erfasst werden. Es ist durch das Abrechnungssystem sicher zu stellen, dass eine SV-Nummer beim Rentenversicherungsträger durch ein Abrufverfahren verifiziert wurde, oder bereits zuvor durch die Absenderbetriebsnummer in Verwendung war. Wird diese Fehlermeldung somit ausgelöst, fand entweder noch kein erfolgreicher DSV-Lauf statt und muss daher zunächst durchgeführt werden oder die Person wurde im Personalstamm zur DSV-Abfrage deaktiviert. Bitte kontrollieren Sie im Personalstamm-Entgelt das Kennzeichen DSV-Abfrage und führen Sie einen DSV-Lauf inkl. Rückverarbeitung durch. Anschließend wird die Person wieder im Meldeverfahren zugelassen.
Aufforderung zur Abgabe einer fehlenden Jahresmeldung
Im Rahmen des SAG-Verfahrens, kann es zu einer Aufforderung zur Abgabe einer fehlenden Jahresmeldung (Meldegrund 50) für einzelne Personalstämme kommen. Bei erhalt einer solchen Meldung, prüft die Software ob bereits eine Meldung für den Personalfall und das entsprechende Anforderungsjahr abgesetzt wurde. Wenn diese existiert, wird die Meldung erneut abgesetzt. In einem solchen Fall liegt in der Regel ein Problem beim Datenempfänger vor, daher wird intern ein Kennzeichen gesetzt, sodass die Software die bereits abgesetzte Meldung ignoriert und neu auslöst. Jedoch kann es auch zu dem Fall kommen, dass keine Meldung dazu gefunden wurde. Hier könnten die Ursachen unterschiedlich sein: