Vorausmeldung bei Rentenantragstellern – drei Monate vor Rentenbeginn
Grundsätzlich erfolgt die Aufforderung und damit auch die Erzeugung der Meldung für die DEÜV über das GML57 Verfahren.
Die Rentenversicherung meldet sich über das Verfahren beim Arbeitgeber und strebt nur in Fall einer Nicht-Berücksichtitung der Anforderung das Ersatzverfahren per Post an.
Im Falle des elektronischen Meldeverfahrens trägt das System für die betreffende Person eine Fehlzeit 57 in den zeitlichen Ereignissen ein. Dies kann natürlich auch manuell erfolgen, sollte eine postalische Aufforderung vorliegen.
In den zeitlichen Ereignissen ist die Fehlzeit wie folgt einzutragen:
Beginn der Fehlzeit 57 muss der 1. Tag des Monats, der auf den Meldezeitraum folgt.
Z.B. 01.06.20XX: Gemeldet wird dann bis zum 31.05.20XX