Ein Mitarbeiter tritt erneut wieder ein. Das Eintrittsdatum wird entsprechend angepasst. Bei der DEÜV Meldung werden nun Vorjahresmeldungen storniert.
Die Stornierung der DEÜV-Meldungen wurden vorgenommen, da das ursprüngliche Ersteintrittsdatum = 17.07.xx auf den 26.03.xy ( = neuer Eintritt ) geändert wurde. Somit ist für die DEÜV-Programme die erste Beschäftigung nicht mehr erkennbar und die Meldungen vor dem 26.03.xy wurden storniert.
Fazit:
Feld: „DEÜV-Ersteintrittsdatum“ im Personalstamm unter Sozialversicherung ist auf 17.07.xx ( ursprünglicher Eintritt ) zu stellen.
Anschließend das Ergebnis mit einem DEÜV Prüflauf kontrollieren.