Elektronische Entgeltunterlagen

ab 01.01.2027 – was sich für Sie ändert

Zum 31.12.2026 läuft die Befreiungsmöglichkeit nach § 8 Abs. 3 BVV aus. Für alle Tatbestände und Ereignisse ab dem 01.01.2027 sind die prüfungsrelevanten Entgeltunterlagen zum jetzigen Zeitpunkt nach § 8 Abs. 2 BVV daher elektronisch zu führen und vorzuhalten.

Vorab das Wichtigste:
Mit HANSALOG Global sind Sie auf diese Anforderung vorbereitet. Die hierfür erforderlichen Funktionen stehen Ihnen bereits heute zur Verfügung.

Was der Gesetzgeber verlangt

Wie HANSALOG Global diese Anforderungen abdeckt

HANSALOG Global stellt Ihnen die hierfür erforderlichen Funktionen bereit, insbesondere:

Im Rahmen einer Betriebsprüfung können Sie dem Prüfer die Unterlagen über den Dokumentenexport in frei definierbarem Umfang und Format bereitstellen. Alternativ ist die Anbindung eines externen, revisionssicheren Dokumentenmanagementsystems (DMS) möglich.
Welche Einstellungen in Ihrer Installation sinnvoll sind, hängt von Ihren Abläufen und Ihrer Ablagestruktur ab. Gern unterstützen wir Sie bei der Prüfung und Parametrierung.

Hinweis zur euBP

Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) kann die begleitenden Unterlagen nach § 8 Abs. 2 BVV derzeit technisch nicht entgegennehmen (Stand: [2026/10]). Es besteht daher aktuell ausschließlich eine Vorhaltungspflicht, keine Übermittlungspflicht für diese Dokumente. Den Übermittlungsweg wird die Deutsche Rentenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt bekannt geben.

Unsere Empfehlung bis zum Jahreswechsel

Ergänzend:

Mit HANSALOG VISION stehen Ihnen darüber hinaus weitergehende Möglichkeiten der digitalen Dokumentenverwaltung zur Verfügung. Sprechen Sie uns gern an, wenn Sie hierzu Informationen wünschen.

Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit an unseren Support.