Der Wohnsitz des AN liegt nach Mitteilung der Meldebehörde im Ausland
Der Wohnsitz des AN ist nach Mitteilung der Meldebehörde unbekannt
Der AN hat den Abruf der ELStAM allgemein beim Finanzamt sperren lassen
Sperre durch FA wegen einer Besonderen Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug
AN ist verstorben