GML57

Die GML57 ist seit dem 01.01.2019 als elektronisches Meldeverfahren eingeführt worden, welches bei der Einführung noch freiwillig für Arbeitgeber war. Parallel zu dem elektronischen Verfahren wurde stets auch ein analoger Weg per Post weiterverfolgt. Seit dem 01.07.2021 ist die Annahme und Verarbeitung der elektronischen Meldung Pflicht. Die GML57 ist eine elektronische Aufforderung zur Abgabe einer Gesonderten Meldung („Meldegrund 57“) mittels des DEÜV-Verfahrens. Inhalt der Meldung sind Beschäftigungszeiten und beitragspflichtige Einnahmen eines Mitarbeiters im laufenden Jahr (ggf. auch Vorjahr, sofern noch keine Jahresmeldung erstellt wurde). Hintergrund einer solchen Meldung kann ein bevorstehender Renteneintritt eines Mitarbeiters sein. Entsprechend würde auf Basis dieser Meldung das rentenversicherungspflichtige Einkommen des Mitarbeiters bis zu dem Meldezeitpunkt mit in die Rentenberechnung aufgenommen werden. Alternativ kann auch die Auflösung einer Ehe und der damit verbundene Versorgungsausgleich zu einer solchen Meldungsaufforderung führen.

Aufforderung prüfen / abfragen

Über den Menüpunkt „Abzuholende maschinelle Rückmeldungen prüfen“ wird auf die GML57 aufmerksam gemacht. Findet sich hier eine Aufforderung, wechseln Sie bitte im Menü auf den Bereich GML57.

Lohn & Gehalt ⇒ Elektr. Datenaustausch ⇒ Abzuholende maschinelle Rückmeldungen prüfen

Sollten Sie hierüber eine Aufforderung zur Abgabe der GML57 erhalten haben, wechseln Sie bitte nach einer Wartefrist von 15 Minuten in das Menü zur GML57.

Rückmeldedaten vom Komm-Server laden

Sofern Sie eine Aufforderung zur Verarbeitung erhalten haben, sollten Sie diese zeitnah abholen und verarbeiten. Das Programm dazu finden Sie unter folgendem Menü-Pfad.

Lohn & Gehalt ⇒ Elektr. Datenaustausch ⇒ GML57 – Gesonderte Meldung 57 ⇒ GML57 – Rückmeldungen zur Verarbeitung bereitstellen (lggml2310m000)

In dieser Session ist lediglich der Abruf der Daten über „Aktionen – Rückgabe-Protokoll holen“ möglich.

Es wird dabei die Rückverarbeitung von dakota.ag geöffnet, entsprechende Dateien auf den Client heruntergeladen und im Anschluss direkt auf den HANSALOG-Server übertragen. Bitte beachten Sie, dass der Komm-Server eine Verzögerung von mindestens 15 Minuten zwischen zwei Abfragen erwartet. Sollten Sie gerade die „Abzuholende maschinelle Rückmeldungen prüfen“ gestartet haben, ist zunächst die Wartezeit einzuhalten.

Rückmeldedaten verarbeiten

Sofern die Daten per dakota.ag heruntergeladen und anschließend auf den Server übertragen wurden, ist die Session „GML57 – Anfragen der RV verarbeiten“ aufzurufen.

Lohn & Gehalt ⇒ Elektr. Datenaustausch ⇒ GML57 – Gesonderte Meldung 57 ⇒ GML57 – Anfragen der RV verarbeiten (lggml2320m000)

Über Aktionen kann der Prüf- oder Echtlauf zur Verarbeitung gestartet werden. Es werden dabei nur Dateien aus dem dakota.ag -Verzeichnis angezeigt, die zu dem Verfahren gehören. Jene Dateien, die in der entsprechenden Company verarbeitet werden müssen, werden anhand der Spalte „verarbeiten“ automatisch bereits markiert. Das resultierende Protokoll gibt Ihnen weitere Hinweise, was zu tun ist.

Meldegrund 57 wird erfolgreich eingetragen

Wenn die Person im entsprechenden System eindeutig zuzuordnen ist und kein Hinderungsgrund vorliegt, wird in den zeitlichen Ereignissen für die entsprechende Person ein Eintrag mit dem Fehlzeitenschlüssel 57 zum angeforderten Zeitpunkt vorgenommen. Im Protokoll wird dieses vermerkt. Mit dem nächsten DEÜV-Lauf würde eine entsprechende 57-er Meldung erfolgen. (Eine Abrechnung vorherige Abrechnung muss für diese Meldung nicht erfolgen.)

Hinderungsgründe

Hinderungsgründe stellen eine Auswahl von automatisierten Antworten an die Rentenversicherung dar. Ebenso wie der Meldegrund 57 müssen diese ebenfalls an die Rentenversicherung übermittelt werden. Ein Hinderungsgrund stellt somit ein Sachverhalt dar, der die Rentenversicherung darüber informiert, dass Sie als Arbeitgeber keine Meldung mit Grund 57 über die DEÜV übermitteln könne. Diese Gründe können unterschiedliche Ursachen haben, so kann z.B. der Datenbestand der Rentenversicherung falsch sein und Sie erhalten eine Anforderung für eine Person, die nicht bei Ihnen beschäftigt ist, oder aufgrund eines Systemwechsels liegt für den Zeitraum der geforderten Meldung kein Datenbestand in Ihrem System vor. Sie finden die normierten Hinderungsgründe im folgenden Kapitel. Wird in dem Report darauf hingewiesen, dass keine Fehlzeit 57 eingetragen werden kann, wird vom System automatisch ein Hinderungsgrund eingetragen. Anschließend ist die Session „GML57 – Hinderungsgründe übermitteln“ auszuführen. Diese übermittelt die Hinderungsgründe an die Rentenversicherung.

Lohn & Gehalt ⇒ Elektr. Datenaustausch ⇒ GML57 – Gesonderte Meldung 57 ⇒ GML57 – Anfragen der RV verarbeiten (lggml2390m000)

Über Aktionen kann der Prüf- bzw. Meldelauf gestartet werden. Für einen Meldelauf ist eine dakota.ag-Installation auf dem Client Voraussetzung. Die Daten werden dabei automatisch zusammengestellt, auf den Client übertragen und dakota.ag zur Verfügung gestellt. Über dakota.ag müssen diese Daten lediglich noch verschickt werden.

Definition der Hinderungsgründe

Folgende Hinderungsgründe sind dabei systemisch definiert:

Rückmeldungen zu den Hinderungsgründen

Zusätzlich zu den Hinderungsgründen vom Arbeitgeber an die Rentenversicherung kann von der Rentenversicherung auch eine Rückmeldung mit einem Hinderungsgrund erfolgen. Die folgenden Hinderungsgründe sind dabei definiert. In diesen Fällen ist individuell zu reagieren – Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem HANSALOG-Support auf.