Um sicherzustellen, dass der Pflegezusatzbeitrag von 0,6 % nicht erhoben wird, wenn eine Elterneigenschaft vorliegt, sollte im entsprechenden Feld „PV-Kinder“ eine „1“ eingetragen werden. Dies zeigt an, dass der Mitarbeiter diese Eigenschaft besitzt und somit von diesem Zuschlag befreit ist.
Sofern der Mitarbeiter berücksichtigungsfähige PUEG-Kinder hat (das heißt, Kinder unter 25 Jahren), sollten diese Kinder gezählt werden. Die Gesamtanzahl der PUEG-Kinder ist dann im Feld „PV-Kinder“ einzutragen. Auf diese Weise werden alle relevanten Informationen korrekt dokumentiert und die entsprechenden Beitragsabschläge angewendet.