Die Aktivrente wurde zum 01.01.2026 eingeführt. Dabei ist die Bezeichnung leicht irritierend. Anders als in der Bezeichnung angedeutet, handelt es sich nicht um eine Rentenleistung, sondern um einen neuen/zusätzlichen Freibetrag von maximal 2000,00 €.
Ein Mitarbeiter in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis, der die Regelaltersgrenze überschritten hat, kann im Folgemonat von dem Freibetrag Gebrauch machen. Es muss sich dabei nicht um das erste Dienstverhältnis handeln. Daher ist es erforderlich, dass der Mitarbeiter seinen Arbeitgeber darüber informiert (am besten in Schriftform), dass er den Freibetrag in Anspruch nehmen will. Mit diesem Freibetrag reduziert sich in der Abrechnung nicht das Steuer-Brutto, sondern lediglich die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden Einkommens.
Der Freibetrag ist dabei auf den Monat abgestellt. D.h., eine Jahresbetrachtung kann nicht angewendet werden. Sofern der Freibetrag in einem Monat nicht ausgeschöpft wird, kann dieser nicht in andere Monate übertragen werden.
Aufgrund der kurzfristigen Einführung der Aktivrente ist dieser in der Lohnsteuerbescheinigung (LStB) 2026 nur als „Mitteilung an die Finanzbehörden“ eingeflossen.
Um in HANSALOG Global die Aktivrente abrechnen zu können, sind zwei Parametrisierungen vorzunehmen:
Hier finden Sie auch die aktuellen FAQs des BMFs: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/FAQ-zur-Aktivrente.html