Elterneigenschaft über die Anlage eines Kindes in der Kinderverwaltung

Sofern ein Kind in der Kinderverwaltung (PI oder LG) angelegt wird, findet nun eine Prüfung auf die Elterneigenschaft statt. Es werden folgende Fälle unterschieden:



Beispiel Mitarbeiter hat eine Elterneigenschaft ab 01.08.2025 im Personalstamm eingetragen.



Über die Kinderverwaltung erhält er ein Kind eingetragen. Das „Geburtsdatum“ des Kindes ist der 01.09.2025. Jedoch wird „PV-Kind-Ab“ mit 01.12.2025 gefüllt.



Da das System keinen Hinweis hat, warum im Personalstamm das Datum 01.08.2025 gesetzt ist, findet nun eine Rückfrage statt. Der Anwender soll entweder bestätigen, die Elterneigenschaft auf Basis der Daten aus der Kinderverwaltung zu füllen, oder bestätigen, dass die Daten im Personalstamm bestehen bleiben sollen.