Ob mit oder ohne Integration der Kinderverwaltung aus dem Personalmanagement gearbeitet wird, entscheidet nur darüber, ob die Felder in der Verwaltung über Lohn und Gehalt auch verändert werden können. D.h., sofern mit der Integration gearbeitet wird, sind alle Felder (wie hier in den Screenshots zu sehen) rein informativ und somit nicht editierbar.
Grundsätzlich kann die Kinderverwaltung sowohl aus dem Personalstamm Entgelt (Mitarbeiterlohndaten) als auch über das Menü direkt aufgerufen werden.

Innerhalb der Session sollten Sie entscheiden, ob die Ansicht pro „Abrechnungskreis & Mitarbeiter“ (wie in dem Screenshot zu sehen) oder nur pro „Abrechnungskreis“ gewählt wird.

Wenn in der Ansicht auf „Abrkr/pnr/kinr“ umgestellt wird, ist die Ansicht nur noch pro Abrechnungskreis. Dies bedeutet, dass in der Ansicht der Mitarbeiter Teil der Tabelle wird und man alle Kinder des Abrechnungskreises sieht und z.B. auch über den Mitarbeiter filtern kann.

In der Detailansicht finden Sie weitere Informationen zu den Kindern:

Kind-Nr.
Hat keine Relevanz für etwaige Prozesse. Es dient nur als Datenbankkriterium, damit Kinder einen eindeutigen Schlüssel aus Abrechnungskreis, Personalnummer und Kinder-Nummer haben.
Nachname
Wird in der Regel bei manueller Anlage, wie auch dem DaBPV-Verfahren, mit dem Nachnamen des Mitarbeiters vorbelegt.
Vorname
Im Rahmen des DaBPV-Verfahrens wird hier lediglich „Kind“ sowie die „Kind-Nr.“ eingetragen. Der Eintrag kann durch den Anwender abgeändert werden.
Geburtsdatum
Da wir über das DaBPV-Verfahren kein echtes Geburtsdatum geliefert bekommen, sondern lediglich die Information, wann ein Kind als „anzurechnendes Pflegekinder“ entfällt, wird daraus der Geburtsmonat zurückgerechnet. Hier kann der Anwender unter dem Wissen des korrekten Monats ein exaktes Datum erfassen. Sofern ein Geburtsdatum erfasst wird, wird für das Kind nachgehalten, wann es das 25 Lebensjahr abschließt und somit im Folgemonat aus der Berücksichtigung als PV-Kind entfällt.
PV-Kind
Hier ist zu schlüsseln ob ein Kind als PV-Kind anzurechnen ist. Sofern das Kind durch das DaBPV-Verfahren angeliefert wird, ist dieses immer ein PV-Kind. Bei manueller Anlage muss hier entschieden werden, ob dieses als PV-Kind gelten darf. Werden z.B. Stiefkinder erfasst, die nicht den Anforderungen als PV-Kind entsprechen, wäre der Haken nicht zu setzen.
PV-Kind berücksichtigen ab
Sofern dieses Feld gefüllt wird, wird dieses vorrangig zum Geburtsdatum verwendet. Somit können z.B. Pflegekinder oder Stiefkinder mit korrektem Geburtsdatum erfasst werden, jedoch hier dann das abweichende Gültigkeitsdatum. Als Beispiel könnte hier etwa das Hochzeitsdatum bei Stiefkindern gelten.
PV-Kind berücksichtigen bis
Auch dieses Feld ist nur in Ausnahmen zu füllen. Da das Geburtsdatum für die Ermittlung der 25 Jahre dient, können hierrüber Sachverhalte abgebildet werden, wie beispielsweise temporäre Pflegekinder, die in häuslicher Familienpflege untergebracht sind.
Nachweis vorhanden & Manuell geprüft
Beide Felder spielen zusammen. Sofern ein Kind (noch) nicht elektronisch gemeldet wurde, muss seit dem 01.07.2025 ein Nachweis zur Anerkennung als Pflegekind vorliegen. Bei jeder Abweichung zur elektronischen Meldung ist der Anwender auch verpflichtet den Fall zu prüfen und ggf. manuell für die Abrechnung freizugeben. Damit ein „nicht-elektronisches“ Kind somit als PV-Kind gilt, müssen beide Angaben bejaht sein.
Elektronisch übermittelt
Sofern über das elektronische DaBPV-Verfahren ein Kind gemeldet wird, findet ein Abgleich zur Kinderverwaltung statt. Wird ein Kind gefunden, dessen Geburtsdatum zur elektronischen Meldung passt, wird dieses als „elektronisch übermittelt“ angesehen. Sollte kein Kind gefunden werden, würde eines angelegt werden. Hier ist in der Regel zu empfehlen, das Geburtsdatum, wie auch den Vornamen nachzupflegen. Sofern Unterlagen zum Nachweis erbracht werden, können auch „Nachweis vorhanden“ und „manuell geprüft“ nachgepflegt werden.