Um zur Kinderverwaltung im Personalmanagement zu gelangen, ist nur der Weg über das Mitarbeiter-Dashboard möglich. Hier ist ein Mitarbeiter auszuwählen und über „Aktionen“ –> „Sonstiges“ –> „Kinder“ gelangt man in die Kinderverwaltung. Alternativ kann auch über die Detailansicht des Mitarbeiters und dem Reiter „Geburtsangaben“, sowie über die „Notfallkontakte“ als „Dashboardbutton“ in die Ansicht gewechselt werden.

Sofern mit der Integration in Richtung Lohn & Gehalt gearbeitet wird, können ausschließlich hier die Kinder „gepflegt“ werden. In diesem Fall werden die Kinder ins Entgelt-Modul kopiert und können dort lediglich eingesehen werden (Vergleiche Artikel Kinderverwaltung Lohn und Gehalt).
Sind Kinder bereits vorhanden, werden sie wie folgt dargestellt. Über die Schaltfläche „Neu“ lässt sich jederzeit auch ein Kind erfassen.
Aus der Ansicht ersichtlich, sind zusätzlich zu den manuell erfassten Kinder weitere Kinder über das DaBPV-Verfahren eingetragen worden. Es scheint sich zum Drillinge zu handeln. (Kind 4, Kind 5, Kind 6 wurden elektronsisch übermittelt und haben alle im Oktober 2014 ihren Geburtstag).
In der Detailansicht zum Kind können nun verschiedene Angaben gemacht werden. Wichtig gerade im Kontext der Pflegeversicherung sind dabei auch die Angaben auf dem zweiten Reiter „Pflegeversicherung“.
Kind Nummer
Hat keine Relevanz für etwaige Prozesse. Es dient nur als Datenbankkriterium, damit Kinder einen eindeutigen Schlüssel aus Abrechnungskreis, Personalnummer und Kinder-Nummer haben.
Nachname des Kindes
Wird in der Regel bei manueller Anlage, wie auch dem DaBPV-Verfahren, mit dem Nachnamen des Mitarbeiters vorbelegt.
Vorname des Kindes
Im Rahmen des DaBPV-Verfahrens wird hier lediglich „Kind“ sowie die „Kind Nummer“ eingetragen. Der Eintrag kann durch den Anwender abgeändert werden.
Geburtsdatum
Da wir über das DaBPV-Verfahren kein echtes Geburtsdatum geliefert bekommen, sondern lediglich die Information, wann ein Kind als „anzurechnendes Pflegekinder“ entfällt, wird daraus der Geburtsmonat zurückgerechnet. Hier kann der Anwender unter dem Wissen des korrekten Monats ein exaktes Datum erfassen. Sofern ein Geburtsdatum erfasst wird, wird für das Kind nachgehalten, wann es das 25 Lebensjahr abschließt und somit im Folgemonat aus der Berücksichtigung als PV-Kind entfällt.
Behinderung
Es handelt sich um eine optionales Informationsfeld und hat keine Auswirkungen auf Prozesse im Entgelt.
Geschlecht
Es handelt sich um ein optionales Informationsfeld und hat keine Auswirkungen.
Unterhaltspflicht
Es handelt sich um ein optionales Informationsfeld und hat keine Auswirkungen auf Prozesse im Entgelt.
Nachweis erbracht
Das Feld führt bei einer Integration in das Entgelt-Modul dazu, dass die Felder „Nachweis erbracht“ und „manuell geprüft“ mit „Ja“ belegt werden. Ohne diesen Nachweis, würde ein PV-Kind, dass nicht elektronisch übermittelt wurde für die Pflegeversicherung irrelevant sein. Hierbei empfehlen wir etwaige Nachweise über „Aktionen“ und „Dokument hinzufügen“ auch in der eAkte des Mitarbeiters zu hinterlegen. So kann das Dokument z.B. bei einer SV-Prüfung dem Prüfer schnell zur Verfügung gestellt werden.
Dokument
Sofern ein Dokument über die „Aktionen“ hinzugefügt wurde, wird über diese Schaltfläche visualisiert, dass eines vorhanden ist.
Bemerkung
Es handelt sich um ein optionales Informationsfeld und hat keine Auswirkungen.

PV-Kind
Hier ist zu schlüsseln ob ein Kind als PV-Kind anzurechnen ist. Sofern das Kind durch das DaBPV-Verfahren angeliefert wird, ist dieses immer ein PV-Kind. Bei manueller Anlage muss hier entschieden werden, ob dieses als PV-Kind gelten darf. Werden z.B. Stiefkinder erfasst, die nicht den Anforderungen als PV-Kind entsprechen, wäre der Haken nicht zu setzen.
PV-Kind ab
Sofern dieses Feld gefüllt wird, wird dieses vorrangig zum Geburtsdatum verwendet. Somit können z.B. Pflegekinder oder Stiefkinder mit korrektem Geburtsdatum erfasst werden, jedoch hier dann das abweichende Gültigkeitsdatum. Als Beispiel könnte hier etwa das Hochzeitsdatum bei Stiefkindern gelten.
PV-Kind bis
Auch dieses Feld ist nur in Ausnahmen zu füllen. Da das Geburtsdatum für die Ermittlung der 25 Jahre dient, können hierrüber Sachverhalte abgebildet werden, wie beispielsweise temporäre Pflegekinder, die in häuslicher Familienpflege untergebracht sind.