Das Feld existierte bereits vor der Einführung des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG), dass zum 01.07.2023 die Berechnung der Pflegeversicherung veränderte. Berechnung Pflegeversicherung
Die PV-Kinder in den Sozialversicherungsdaten sind wie folgt zu verstehen:
Das Feld wird somit stets automatisch ermittelt und bedient sich sowohl der Kinderverwaltung, als auch der Elterneigenschaft aus dem Personalstamm. Es werden bei die folgenden Regeln durchlaufen:
Das Programm geht dabei im Rahmen der Rückrechnungstiefe vor und wird zusätzlich durch das Feld „Kinderermittlung ab“ im Abrechnungskreis in seiner Rückschautiefe begrenzt. Dabei wird jeder Monat einzeln betrachtet und die PV-Kinder für den Monat ermittelt. Sofern sich nun eine Änderung der Anzahl PV-Kinder ergibt wird stets ein neuer SV-Datensatz geschrieben.
Beachten Sie dabei. Diese Ermittlung wird aus verschiedensten Veränderungen im System ausgelöst. Hier einige Beispiele:
Sofern sich also ein Datensatz mit vermeidlich einer falschen Anzahl von Kindern ergibt, genüg ein einfaches Löschen dieses Datensatzes häufig nicht, da bei einer genannten Änderung, dieser sofort wieder erzeugt würde. Damit verbunden sind häufig auch Korrekturabrechnungen. Als Lösung kann hier nur die Kinderverwaltung und das Feld „Elterneigenschaft ab“ dienen. Hier muss die Ursache für die Zählweise ermittelt werden.