PV-Kinder in den Sozialversicherungsdaten

Das Feld existierte bereits vor der Einführung des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG), dass zum 01.07.2023 die Berechnung der Pflegeversicherung veränderte. Berechnung Pflegeversicherung
Die PV-Kinder in den Sozialversicherungsdaten sind wie folgt zu verstehen:




Das Feld wird somit stets automatisch ermittelt und bedient sich sowohl der Kinderverwaltung, als auch der Elterneigenschaft aus dem Personalstamm. Es werden bei die folgenden Regeln durchlaufen:

  1. Zähle für einen jeweiligen Zeitraum alle PV-Kinder unter 25 Jahren aus der Kinderverwaltung bei denen entweder das Merkmal „elektronisch gemeldet“ oder „manuell geprüft“ vorliegt. Wurde mindestens ein Kind gefunden, wir die Anzahl der gefundenen PV-Kinder für den Zeitraum in die Sozialversicherungsdaten übertragen.
  2. Wenn kein PV-Kind unter 25 Jahren gefunden wurde, suche nochmal in der Kinderverwaltung nach einem PV-Kind für den Zeitraum, dass entweder „elektronisch gemeldet“ oder „manuell geprüft“ ist. Das Alter ist nicht entscheidend. Ist mindestens ein Kind gefunden, wird eine 1 in die PV-Kinder geschrieben.
  3. Wenn kein Kind gefunden wurde, dann schaut das Programm in das Feld „Elterneigenschaft ab“ im Personalstamm. Ist die Elterneigenschaft für den Zeitraum gegeben, wird eine 1 in die PV-Kinder geschrieben.
  4. Wenn keine Elterneigenschaft gefunden wurde, wird auf das Geburtsdatum geprüft. Liegt dieses vor dem 01.01.1940 oder hat der Mitarbeiter das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet, wird abermals die 1 für den Zeitraum in die die PV-Kinder geschrieben.
  5. Wurde kein Kriterium erfüllt, wird die 0 in die PV-Kinder übertragen.

Das Programm geht dabei im Rahmen der Rückrechnungstiefe vor und wird zusätzlich durch das Feld „Kinderermittlung ab“ im Abrechnungskreis in seiner Rückschautiefe begrenzt. Dabei wird jeder Monat einzeln betrachtet und die PV-Kinder für den Monat ermittelt. Sofern sich nun eine Änderung der Anzahl PV-Kinder ergibt wird stets ein neuer SV-Datensatz geschrieben.



Beachten Sie dabei. Diese Ermittlung wird aus verschiedensten Veränderungen im System ausgelöst. Hier einige Beispiele:

Sofern sich also ein Datensatz mit vermeidlich einer falschen Anzahl von Kindern ergibt, genüg ein einfaches Löschen dieses Datensatzes häufig nicht, da bei einer genannten Änderung, dieser sofort wieder erzeugt würde. Damit verbunden sind häufig auch Korrekturabrechnungen. Als Lösung kann hier nur die Kinderverwaltung und das Feld „Elterneigenschaft ab“ dienen. Hier muss die Ursache für die Zählweise ermittelt werden.