Neue Betriebsnummer/Fusion einer Krankenkasse

Bekommt man für eine Krankenkasse eine neue Betriebsnummer oder Fusionieren zwei Krankenkassen, so darf man auf keinen Fall die Betriebsnummer in einer schon bestehenden Krankenkasse ändern. Beim weiteren Vorgehen unterscheidet man zwischen zwei Fällen:

Neu Betriebsnummer

Eine Krankenkasse erhält zu einem bestimmten Datum eine neue Betriebsnummer. Hier kopiert man die alte Krankenkasse und hinterlegt in der „Neuen“ die neue Betriebsnummer.

Fusion

Hier müssten alle Mitarbeiter, die noch auf der Krankenkasse mit der auslaufenden Betriebsnummer stehen, auf die weiterhin gültige Betriebsnummer umgeschlüsselt werden.

Um die MA nun auf die gültigen Krankenkassen umzuschlüsseln nutz man unter den Zusatzfunktionen das Programm
„Krk.-Nummer pro Persnr. umschlüsseln“

Hier legt man einen neuen Datensatz an und kann nun den betreffenden Abrkr. auswählen und dazu die alte und neue Krankenkasse hinterlegen. Abschließend erfasst man noch ein gültig ab Datum.

Bestätigt man nun die Abfrage, so wird automatisch bei allen betreffenden Personalstämmen ein neuer SV Satz hinterlegt.

Abschließend sollte man dann noch einen Beitragssatz Aktualisierungslauf durchführen.