Restforderung erhöhen/verringern

Möchte man bei einer Pfändung die Restforderung anpassen, so kann man dies über die Eingabe des Differenzbetrages über das Feld „Sondertilg. Hauptforderung“ machen.




Möchte man die Restforderung verringern, so trägt man hier den Differenzbetrag ein, um die Restforderung um diesen Betrag zu vermindern.
Möchte man den Restforderungsbetrag erhöhen, so trägt man hier den negativen Differnzbetrag ein.


Bsp.:

Restforderung Soll = 65.000€ 
71250,44 - 65000 = 6250,44 
Dieser Differenzbetrag von 6250,44 wird nun unter Sondertilg. Hauptforderung eingetragen. 

Zusatzliche Zinsen/Gebühren von 250 € 
Eintragung in das Feld Sondertilg. Haupforderung -250 

Die Erhöhung/Verminderung der Restforderung erfolgt erst nach der nächsten Echtabrechnung.