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LG-Update 2024.03 | HANSALOG GLOBAL | 15.04.2024

Update

Programmversion LG-2024.03

Die neue Programmversion LG-2024.03 steht für Sie zum Download bereit. Das Update enthält die Komponenten für den neuen (rückwirkend geltenden) Steuer-PAP und die verpflichtende DSBD-Initialmeldung. Bitte lesen Sie sich die folgenden Hinweise sorgfältig durch. Bei Fragen können Sie sich gerne auch an unseren Support wenden.

Beachten Sie bitte, dass die Abrechnung von diesem Update betroffen ist.

Vorankündigung Anwenderseminare zum Jahreswechsel

INHALTSVERZEICHNIS

1 Inhalte des Updates

1.1 Neuer Steuer-Programmablaufplan (PAP)

1.2 DSBD-Initialmeldung

2 Neue Programmfeatures

2.1 BA-BEA

2.2 DEÜV

2.3 euBP

2.4 A1-Plus

HINWEISE ZUM UPDATE LG-2024.03

1 Inhalte des Updates

1.1 Neuer Steuer-Programmablaufplan (PAP)

Der neue Steuer-PAP bezieht die Entlastung durch den PV-Minderungsbetrag für Personen mit mindestens zwei geltenden PV-Kindern in seiner Berechnung mit ein. Dadurch kommt es zu einer leicht erhöhten Lohnsteuer. Der neue Steuer-PAP ist zur April-Abrechnung anzuwenden. Ebenso sind Rückrechnungen ab Januar 2024, soweit sie dem Unternehmen wirtschaftlich zumutbar sind, durchzuführen. Sofern Sie das Update nicht zur April-Abrechnung installiert haben, würden entsprechende Korrekturen auch in der Folgeabrechnung berücksichtigt werden. In der fachlichen Installation finden Sie weitere Hinweise, wie entsprechende Korrektursätze für betroffene Personen durch das Programm angelegt werden. Sofern diese explizit nicht gewünscht sind, können diese in den Nachberechnungssätzen entfernen.

1.2 DSBD-Initialmeldung

Mit dem Datensatz Betriebsdaten (DSBD) werden dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit Veränderungen Ihrer betrieblichen Stammdaten gemeldet. Durch die Einführung der Unternehmensnummer ist die Bundesagentur für Arbeit angewiesen, ihre Betriebsnummern mit den Unternehmensnummern zu verknüpfen. Da ein DSBD lediglich bei Änderungen oder Systemwechseln ausgelöst wird, hat man sich auf eine Initialmeldung verständigt, die im Frühjahr 2024 zu erfolgen hat. Die Meldung selbst wird automatisch mit dem nächsten DEÜV-Lauf erzeugt, da es sich um einen bestehenden Datensatz im DEÜV-Verfahren handelt. Bitte prüfen Sie Ihre Betriebsdaten eingehend. Beachten Sie dazu auch die Hinweise der vorherigen Updates und der Unterlagen zum Jahreswechselseminar 2023/2024. Beachten Sie ferner, dass es Konstellationen geben kann, in denen für eine Betriebsnummer mehrere DSBD-Initialmeldungen ausgelöst werden könnten. Dies ist durch die Bundesagentur für Arbeit nicht gewünscht. (Beispiel-Konstellation: Eine Betriebsnummer in mehreren Companies). Sofern Sie eine DSBD-Initialmeldung unterdrücken möchten, können Sie das in den Betriebsdaten steuern. Hier wurde ein neues Feld aufgenommen, dass den Monat der DSBD-Initialmeldung markiert und bei einem DEÜV-Lauf ausgelesen wird. Sofern hier als Monat „0“ angegeben wird, wird für diese Betriebsnummer kein DSBD erstellt. Nochmals der dringende Hinweis: Sie sind zur Meldung eines DSBD mit Meldegrund 9 = Initialmeldung verpflichtet. Eine Unterdrückung sollte nur in Ausnahmen eine Lösung darstellen, wenn bereits bekannt ist, dass eine Initialmeldung für diese Betriebsnummer erfolgt ist.


2 Neue Programmfeatures

2.1 BA-BEA

Mit diesem Update liefern wir das BA-BEA-Modul zum Zweck des elektronischen Versands von Arbeitsbescheinigungen und Nebeneinkünften aus. Bei diesem Programmstand handelt es sich um eine Beta-Version, die gemeinsam erprobt wird. Für diese Beta-Phase haben wir bereits Kunden gewinnen können, die sich bereiterklärt haben, diesen Schritt mit uns zu gehen. Bitte beachten Sie, dass wir diese Ergebnisse zunächst abwarten werden. Sobald der Programmstand validiert ist, werden wir Sie wieder informieren. Wir empfehlen dazu auch unseren Newsletter zu abonnieren. Natürlich erhalten Sie auch im Rahmen der Updateinformationen weitere Nachrichten zu diesem Modul.

Da verschiedene Informationen auch aus dem Personalmanagement verwendet werden können, weisen wir darauf hin, dass diese aktuell nicht normiert vorhanden sind. Derzeitig planen wir mit dem Featurepack FP2024.01 eine Erweiterung, sodass auch diese Daten in die Bescheinigung einfließen können. Beachten Sie entsprechend Ihren Versionsstand im Personalmanagement, um evtl. fehlende Updates rechtzeitig einzuspielen. Der Versionstand FP2024.01 wird auch für die Integration der Bescheinigung in die eAkte notwendig werden. Grundsätzlich handelt es sich jedoch nur um zusätzliche Informationen. Die Lauffähigkeit des Moduls wird nicht davon betroffen sein.

Funktionsweise des Moduls

Über den Personalstamm lassen sich Mitarbeiter dem Modul BA-BEA zuführen. Sie wählen die Bescheinigungsart und den Zeitraum. Anschließend werden die im System vorliegenden Informationen gesammelt und Ihnen angezeigt. Jegliche Informationen, die aktuell noch nicht im System vorliegen, können anschließend ergänzt werden. Über einen Prüflauf lassen sich die Daten beliebig oft verifizieren.

Sobald die Daten vollständig sind und geprüft wurden, kann der Personalstamm zum Meldelauf freigegeben werden. Sofern Sie einen Teil- oder Fullservice-Vertrag mit uns geschlossen haben, endet an dieser Stelle der Prozess. Anderenfalls ist noch der Meldelauf durchzuführen. Die Ergebnisse werden automatisch (sofern parametrisiert) in die eAkte des Mitarbeiters eingelesen.

2.2 DEÜV

Da es unterschiedliche Reaktionen auf den Umgang mit den Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung mit Grund 92 gab, wurde eine individuelle Lösung für Sie als Kunde erarbeitet. Mit diesem Update können Sie über die DEÜV-Parameter steuern, ob die Meldungen in die eAkte des Mitarbeiters aufgenommen werden sollen Diese Steuerung gibt Ihnen auch die Möglichkeit, die Meldebescheinigungen wie bislang „einsortiert“ in den Gesamtlisten, an das Ende der Gesamtlisten oder in einer separaten Liste zu den Gesamtlisten Meldebescheinigung auszugeben. Ggf. sollten Sie daher in den Parametern auch die Zuordnung der Dokumentenarten prüfen, wenn die 92er Meldungen in separierten Listen ausgegeben werden sollen.

2.3 euBP

Ebenfalls wird mit diesem Modul auch das Meldeverfahren euBP (elektronisch unterstützte Betriebsprüfung) zur Deutschen Rentenversicherung mit ausgeliefert. Es handelt sich dabei um ein Zusatzmodul, das über den HANSALOG-Vertrieb erworben werden kann. Auch hier planen wir entsprechende Pilotierungen und erwarten noch dieses Jahr eine ausreichende Datenbasis, sodass dieses Modul auch bei Ihnen aktiviert werden kann.

2.4 A1-Plus

Bitte beachten Sie, dass die Funktionalität A1-Plus in der kostenlosen Testversion mit diesem Update erlischt. Sofern Sie dieses Modul weiterhin im Einsatz haben möchten, wenden Sie sich gerne an unseren Vertrieb.

Mit freundlichen Grüßen

HANSALOG GmbH & Co. KG

Ihr HANSALOG-Team

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