UV - Hinweise zur Lohnartensteuerung

Für den Digitalen Lohnnachweis können jederzeit die Lohnarten angepasst werden. Beim Meldelauf (Prüf- wie auch Meldelauf) werden stets die aktuellen Verschlüsselungen aus dem Lohnartenstamm verwendet und auf die abgerechneten Lohnarten in Bezug auf Beträge und Stunden angewendet.

Zur Steuerung ob eine Lohnart in den Lohnnachweis aufgenommen wird und in welcher Art sind die Felder

relevant. Über Vorjahr und laufendes Jahr können entsprechende Veränderungen / Ankündigungen abgebildet werden. Bitte berücksichtigen Sie, diese Steuerungen regelmäßig zu überprüfen und entsprechend wieder zu synchronisieren.

Die Ausprägungen der Felder steuern wiederum wie die Werte dieser Lohnart in den Lohnnachweis einfließen:

Für den Lohnnachweis werden nur die Lohnarten im Brutto-Bereich (in der Regel 1 bis 399) sowie die Lohnarten 890 und 891 berücksichtigt!

Hinweis: Insbesondere für Betriebe bei denen der Bemessungsmaßstab 2 (Stunden) relevant ist, können sich mit einer fiktiven Lohnart mit der Ausprägung 5 eine Korrekturlohnart erzeugen.