Beispiel Urlaubsberechnung


1. Berechnung des Grundanspruchs durch die Arbeitszeiten

Ersteinmal wird anhand der beiden Arbeitszeiten ein Grundanspruch berechnet (Ausgangssituation Arbeitsvertragsstatus von 30 Tagen Urlaubsanspruch):

Rechnung für den Grundanspruch durch eine Arbeitszeit läuft wie folgt:

Urlaubsanspruch in Tagen des Arbeitsvertragsstatus, der in der Arbeitszeit eingetragen ist (ermittelt anhand Alter und Betriebszugehörigkeit) / Anzahl Monate eines Jahres * Anzahl Monate, die die Arbeitszeit in dem Jahr gültig ist / Standardwert für durchschn. Arbeitstage pro Woche * Durchschn. Arbeitstage pro Woche, die in der Arbeitszeit eingetragen sind = Grundanspruch für eine Arbeitszeit

Daraus ergibt sich in diesem Fall: 1. Arbeitszeit: 30 Tage Urlaubsanspruch aus Arbeitsvertragsstatus / 12 Monate im Jahr * 3 Monate Gültigkeit der Arbeitszeit / 5 Tage Standardwert durchschn. Arbeitstage pro Woche * 5 Tage durchschn. Arbeitstage pro Woche der Arbeitszeit = 7,5 Tage Grundanspruch für die 1. Arbeitszeit 2. Arbeitszeit: 30 Tage Urlaubsanspruch aus Arbeitsvertragsstatus / 12 Monate im Jahr * 9 Monate Gültigkeit der Arbeitszeit / 5 Tage Standardwert durchschn. Arbeitstage pro Woche * 1 Tage durchschn. Arbeitstage pro Woche der Arbeitszeit = 4,5 Tage Grundanspruch für die 2. Arbeitszeit

Der Grundanspruch für die Arbeitszeiten muss dann noch addiert werden. Insgesamt ergibt sich aus den beiden Arbeitszeiten somit ein Grundanspruch von : 1. Arbeitszeit + 2. Arbeitszeit = 7,5 Tagen + 4,5 Tagen = 12 Tagen Grundanspruch

2. Berechnung des monatlichen Urlaubsanspruchs

Anhand dieses Grundanspruchs wird dann ermittelt, wie viele Tage Urlaubsanspruch der Mitarbeiter pro Monat hat, was sich wie folgt errechnet:

Grundanspruch in Tagen / Anzahl Monate = Urlaubsanspruch pro Monat

Daraus ergibt sich in diesem Fall: 12 Tage Grundanspruch / 12 Monate im Jahr = 1 Tag Urlaubsanspruch pro Monat

3. Berücksichtigung der Elternzeit

Dann wird noch die eingetragene Elternzeit mit eingerechnet. Grundsätzlich wird für jeden vollen Monat Elternzeit ein monatlicher Urlaubsanspruch vom Grundanspruch abgezogen. Es wird also zunächst errechnet, wie viele Tage für die Elternzeit abgezogen werden müssen, was sich dann wie folgt errechnet:

Anzahl volle Monate Elternzeit * Urlaubsanspruch pro Monat = für die Elternzeit vom Grundanspruch abzuziehenden Tage

Da wir in diesem Fall 3 volle Monate Elternzeit eingetragen haben, ergibt sich in diesem Fall: 3 volle Monate Elternzeit * 1 Tag Urlaubsanspruch pro Monat = 3 für die Elternzeit vom Grundanspruch abzuziehenden Tage

Diese berechneten, abzuziehenden Tage müssen dann noch vom vorher errechneten Grundanspruch abgezogen werden, was wie folgt passiert:

Grundanspruch in Tagen - für die Elternzeit vom Grundanspruch abzuziehenden Tage = 12 Tage Grundanspruch - 3 für die Elternzeit vom Grundanspruch abzuziehenden Tage = 9 Tage Grundanspruch

4. Berechnung des Urlaubsanspruchs für das Kalenderjahr

Normalerweise spielen für die Errechnung des „Urlaubsanspruch Kalenderjahr“ auch noch ein andere Faktoren eine Rolle (mehrere Beschäftigungszeiten, urlaubshemmende Abwesenheiten, …). Da wir in diesem Fall aber keine weitere Sache berücksichtigen, sind diese 9 Tage Grundanspruch auch die 9 Tage Urlaubsanspruch Kalenderjahr.

5. Zusammenfassung der Rechnung

Zusammengefasst sieht die Rechnung für diesen Fall wie folgt aus: