Hinweise zum Jahrewechsel 20/21 - Reisekosten

Mit dem Jahreswechsel 20/21 ändern sich steuerlich relevante Werte, die auch für die Reisekosten von Bedeutung sind.

Zunächst sind mit Ablauf des Jahres 2020 auch die Maßnahmen des Corona Hilfepakets in Bezug auf die Mehrwertsteuersenkung ausgelaufen.
Bitte achten Sie darauf, dass auf Rechnungen des Jahres 2021 wieder 19% beziehungsweise 7% MwSt. ausgewiesen werden.
Hier müssen Sie bei Bedarf Ihre Steuersätze in den Kostenarten wieder anpassen.

Unabhängig davon bleibt die Soforthilfe für die Gastronomie aus dem Coronasteuerhilfegesetz 1 noch bestehen.
Das heißt, dass weiterhin für Speisen der geminderte Steuersatz von nun 7% gültig ist.

Des Weiteren haben sich die Sachbezugswerte für Verpflegung geändert. Für ein Frühstück sind in Zukunft 1,83 Euro und für ein Mittag- oder Abendessen 3,47 Euro anzusetzen.

Auch im Bereich der steuerfreien Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten im Ausland hat sich wieder ein wenig getan.
Die entsprechende Mitteilung finden Sie hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2020-12-03-steuerliche-behandlung-reisekosten-reisekostenverguetungen-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Sie können das Update der Pauschalen ganz einfach selbst durchführen.
Die entsprechende Datei und eine kurze Anleitung finden Sie hier:

Anleitung: Einspielen der Pauschalen und Sachbezüge

Datei: HANSALOG Kundenbereich unter Downloads im Reiter Reisekosten