Hinweise zum Thema Meldestelle & Eigenerklärung
Als Meldestelle gelten Arbeitgeber, die mit dem für Ihre Betriebsnummer ausgestellten Zertifikat Meldungen für weitere Nummern übertragen z.B. wegen weiteren Niederlassungen in anderen Gemeinden oder z.B. auch in der Funktion als „externer Dienstleister“ wie Steuerberater. Meldungen für weitere Betriebsnummern benötigen jeweils ein eigenes Zertifikat für jede Betriebsnummer (in der Praxis nicht umsetzbar) oder ein Zertifikat als Meldestelle. Meldestellen sind verpflichtet, eine Eigenerklärung abzugeben.
In der Regel sollten Meldestellen bereits eine Eigenerklärung abgegeben haben. Sollten Sie mehrere Betriebsnummern besitzen und sich nicht sicher sein, ob eine Eigenerklärung abgegeben wurde, ist es möglich unter ITSG-Trust-Center eine Überprüfung vorzunehmen.
Sollten Sie dort keine Bestätigung vorfinden, ist die Eigenerklärung herunterzuladen und ausgefüllt entweder online im ITSG-Trust-Center oder per E-Mail, Post oder Fax einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie hier oder im angehängten Dokument:
Hier haben wir noch ein kurzes Erklärvideo erstellt, in dem das Thema Meldestelle und Eigenerklärung genauer aufgezeigt wird: