Fünftelregelung
Die Fünftelregelung bei außerordentlichen Einkünften bringt steuerliche Vorteile.
Beispiel:
Hans Anton Log hat ein Jahreseinkommen von 26.000 Euro. Außerdem erhält er eine Abfindung in Höhe von 10.000 Euro.
Sein zu versteuerndes Einkommen liegt somit bei 36.000 Euro. Da es sich bei der Abfindung um eine außerordentliche Einkunftsart handelt,
kann Hans die Fünftelregelung anwenden.
So wird die Versteuerung vorgenommen:
1. Zum versteuernden Einkommen wird ein Fünftel der Abfindung hinzuaddiert, um die Steuer zu errechnen:

2. Steuer ohne Abfindung

3. Die Differenz der beiden Steuerbeträge wird verfünffacht und stellt die Einkommensteuer für die Abfindung dar:

4. Gesamte Einkommensteuer:

5. Die Ersparnis der Fünftelregelung ergibt sich aus der Differenz der Versteuerung des Gesamtbetrags (inkl. vollem Abfindungsbetrag)
und der errechneten Steuer bei Anwendung der Fünftelregelung: