DaBPV - Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung
Mit dem 01.07.2025 wurde das DaBPV-Verfahren eingeführt. Es dient dazu, dass die Anzahl der zu berücksichtigenden Kinder für die Pflegeversicherung, sowie die Elterneigenschaft elektronisch vom Bundeszentralamt für Steuern über den Kommunikationsweg der deutschen Rentenversicherung an den Arbeitgeber gemeldet wird. In den Datensätzen werden jedoch nicht die Kinder mit Geburtsdatum geliefert, sondern lediglich die Zeiträume für die ein Kind als PV-Kind anzurechnen ist. Das Programm interpoliert daraus die Geburtsmonate der Kinder und überführt dieses Informationen in die Kinderverwaltung. Alternativ kann auch einfach nur der Datensatz direkt in die Sozialversicherungsdaten importiert werden. Eine Übersicht über die Kinder wird somit nicht erzeugt.
Sofern ein Import in die Kinderverwaltung stattfindet, werden dort Abgleichmechanismen ausgeführt. Findet sich beispielsweise dort bereits ein Kind, gilt dieses als elektronisch verifiziert. Findet sich dort kein Kind, wird dieses angelegt.
Im Rahmen des Verfahrens müssen zunächst die Arbeitgeber jeden Sozialversicherungspflichtig abzurechnenden Mitarbeiter und Versorgungsbezugsempfänger anmelden. Sofern sich anschließend etwas an dem Verhältnis ändert ist ggf. auch eine Abmeldung von dem Abo zu verschicken.
Die Umsetzung in HANSALOG Global finden Sie unter den folgenden Unterseiten:
Beachten Sie auch unsere Hinweise zur Elterneigenschaft und auch allgemein zur Kinderverwaltung und zur Berücksichtigung der Informationen in den Sozialversicherungsdaten.