Aktueller Status DaBPV im Entgelt Service
Programmversion LG-2025.02-COM14
Stand 18.12.2025 - wird laufend aktualisiert
FAQ zum DaBPV
Hier finden Sie Informationen zum DaBPV Verfahern, wenn wir die Meldungen im Entgelt-Service für Sie übernehmen.
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1. Warum ist mein Unternehmen noch nicht vollständig im DaBPV-Verfahren angemeldet?
Wir haben die **Anmeldung zum DaBPV-Verfahren versendet. Aufgrund technischer Probleme konnte die Rückverarbeitung einzelner Anmeldungen jedoch nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Diese werden im neuen Jahr nachgeholt, da für erneute Anmeldungen eine Sperrfrist von 30 Tagen vorliegt – diese Sperrfrist war bislang nicht von der ITSG kommuniziert. Um die Übersichtlichkeit zu wahren, werden daher alle DaBPV Datensätze gesammelt verarbeitet, sobald diese vollständig vorliegen.
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**2. Wann erfolgt die Anmeldung bzw. Aktivierung der DaBPV-Abos?
Die erneute Anmeldung ist für Anfang Februar vorgesehen und wird nach Möglichkeit so geplant, dass ausreichend Zeit zur Überprüfung der Daten vor der nächsten Abrechnung vorhanden ist. So stellen wir einen stabilen Start im Jahreswechsel sicher.
3. Ab welchem Zeitpunkt werden die PV-Kinder aus dem DaBPV berücksichtigt?
Das Rückrechnungsdatum für die PV-Kinder wird auf den 01.07.2025 gesetzt. Dies entspricht dem offiziellen Start des elektronischen Verfahrens.
4. Muss ich als Kunde jetzt etwas tun?
Nein. Sie müssen aktuell nichts veranlassen. Wir informieren Sie, sobald die Anmeldung abgeschlossen ist oder falls in Ihrem individuellen Fall Rückfragen entstehen.
5. Wann werden die Jahreslohnsteuerbescheinigungen erzeugt?
Die Lohnsteuerbescheinigungen für 2025 werden wir für Sie erzeugen, sobald die eventuellen Nachberechnungen aufgrund der PV-Kinder abgeschlossen sind. So werden unnötige Storno-/ Neu-Meldungen vermieden. Selbstverständlich werden die Lohnsteuerbescheinigungen fristgerecht an das Finanzamt übermittelt.