DSV - Versicherungsnummernabfrage
Die Versicherungsnummernabfrage beschreibt ein elektronisches Verfahren zur Abfrage der Sozialversicherungsnummer über den Kommunikationsserver der Rentenversicherung. Dieses Verfahren ist für Neueintritt ab dem 01.01.2024 verpflichtend. Dabei ist nicht entscheidend ob Ihnen eine Versicherungsnummer vorgelegt wird oder nicht. Der Abruf muss erfolgen.
Daher wird bei einer Personalstamm-Neuanlage automatisch das Kennzeichen DSV-Abfrage auf dem Reiter Sozialversicherung mit „ja“ besetzt. Zusätzlich finden Sie in dem Feld daneben den Status zu dieser Abfrage.
Hier werden die folgenden Stati unterschieden:
7 = Grundstellung - Eine Abfrage ist noch nicht erfolgt.
1 = kein Ergebnis - Es ist der Rentenversicherung kein Versicherter mit den Daten bekannt.
2 = eindeutiges Ergebnis - Die Sozialversicherungsnummer wurde zurückgeliefert und in den Personalstamm übernommen.
3 = kein eindeutiges Ergebnis - Mit den Daten konnte kein eindeutiger Treffer ermittelt werden. Sie können die SV-Nummer anhand eines amtlichen Dokuments vom Mitarbeiter übernehmen oder eine erneute Anfrage senden. In diesem Fall verwendet HANSALOG Global zusätzliche Adressdaten um eine Eindeutigkeit der Abfrage zu erlangen.
9 = manueller Eingriff durch den Anwender.
Sofern eine Abfrage erfolgt ist, würde unabhängig vom Ergebnis im DEÜV-Meldelauf eine Anmeldung durchgeführt werden. Sofern nun z.B. die Rückmeldung „kein Ergebnis“ erfolgte, kann es bedeuten, dass diese Person bislang noch in keinem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden hat. In dem Fall kann auch keine SV-Nummer erfragt werden. Die DEÜV reagiert nun meldet zusätzlich den Datenbaustein Geburtsdaten. Die Krankenkasse leitet diese Informationen weiter und wir sprechen vom VSA-Verfahren. Durch diese Meldung wird eine manuelle Prüfung der Person angestoßen und ggf. eine neue Sozialversicherungsnummer generiert. Diese wird dem System ebenfalls elektronisch zurückgemeldet.