Abweichende Beträge EEL Mutterschutz und Erstattungsantrag U2
Grundsätzlich ist die Berechnung im EEL wie folgt:
Steuerpflichtiges Brutto + Brutto-Lohnarten mit Netto-Art 4 = Relevantes Brutto, von dem mit den Basiswerten aus dem LKT das Netto berechnet wird (neue Berechnung).
Die AAG Berechnung ist etwas anders, kommt aber in der Summe zum gleichen Brutto:
Gesamtbrutto + GWV (Bezugsart 19) = Relevantes Brutto, von dem die tatsächlich gezahlten Beiträge und Steuern abgezogen werden (keine separate Berechnung).
Grundsätzlich ist es wohl so, dass das Nettoarbeitsentgelt lt. AAG und MuschG so gerechnet wird:
Beispiel:
| 3754,85 € | laufendes Brutto |
| - 310,65 € | lfd. KV AN |
| - 345,79 € | lfd. RV AN |
| - 55,47 € | lfd. AV AN |
| - 43,45 € | lfd. PV AN |
| - 635,33 € | lfd. LSt |
| - 42,74 € | lfd. KSt |
| - 29,78 € | lfd. SolZ |
| = 2292,04 € | Nettoarbeitsentgelt |
Im EEL Verfahren wird die Berechnung in der Verfahrensbeschreibung entsprechend angegeben. Hier erfolgt eine Schattenabrechnung, bei der das System die 3754,85€ komplett neu bewertet und nur die Stammdaten aus der Abrechnung berücksichtigt, lt. parmentier Gehaltsrechner 2261,87€.
In dem einen Verfahren erfolgt also eine Schattenabrechnung (EEL), bei dem anderen Verfahren werden die tatsächlichen Werte aus der Abrechnung herangezogen und von dem relevanten Brutto abgezogen (AAG).