lg:eel:abweichung_betraege

Abweichende Beträge EEL Mutterschutz und Erstattungsantrag U2

Grundsätzlich ist die Berechnung im EEL wie folgt:

Steuerpflichtiges Brutto + Brutto-Lohnarten mit Netto-Art 4 = Relevantes Brutto, von dem mit den Basiswerten aus dem LKT das Netto berechnet wird (neue Berechnung).


Die AAG Berechnung ist etwas anders, kommt aber in der Summe zum gleichen Brutto:

Gesamtbrutto + GWV (Bezugsart 19) = Relevantes Brutto, von dem die tatsächlich gezahlten Beiträge und Steuern abgezogen werden (keine separate Berechnung).


Grundsätzlich ist es wohl so, dass das Nettoarbeitsentgelt lt. AAG und MuschG so gerechnet wird:
Beispiel:

3754,85 € laufendes Brutto
- 310,65 € lfd. KV AN
- 345,79 € lfd. RV AN
- 55,47 € lfd. AV AN
- 43,45 € lfd. PV AN
- 635,33 € lfd. LSt
- 42,74 € lfd. KSt
- 29,78 € lfd. SolZ
= 2292,04 € Nettoarbeitsentgelt


Im EEL Verfahren wird die Berechnung in der Verfahrensbeschreibung entsprechend angegeben. Hier erfolgt eine Schattenabrechnung, bei der das System die 3754,85€ komplett neu bewertet und nur die Stammdaten aus der Abrechnung berücksichtigt, lt. parmentier Gehaltsrechner 2261,87€.

In dem einen Verfahren erfolgt also eine Schattenabrechnung (EEL), bei dem anderen Verfahren werden die tatsächlichen Werte aus der Abrechnung herangezogen und von dem relevanten Brutto abgezogen (AAG).