lg:elstam:aenderung_austrittsdatum

Ein Arbeitnehmer war befristet bis zum 31.10. eingestellt. Deshalb wurde am 01.11. eine ELStAM-Abmeldung zum 31.10. erstellt.
Am 10.11. erhält die Entgeltabrechnung die Information, dass die Befristung verlängert wurde bis zum 30.11. Eine erneute ELStAM-Anmeldung zum 01.11. wird vorgenommen. Stornomeldungen gibt es nicht.

AN 	zum 	01.01.20XX	mit refDatumAG		01.01.20XX	
AB	zum	31.10.20XX	mit refDatumAG		01.01.20XX
AN	zum	01.11.20XX	mit refDatumAG		01.11.20XX	

Die erneute Anmeldung findet nur dann statt, wenn das Datum der Laufzeit noch kleiner ist als der erneute Austritt.