lg:elstam:an_abmeldung


  • Bei einem Eintritt kann zurzeit die ELStAM-Anmeldung frühestens am Eintrittstag an ELStAM übermittelt werden
  • Bei einem Austritt kann zurzeit die ELStAM-Abmeldung frühestens am Austrittstag an ELStAM übermittelt werden
  • Der Arbeitgeber erhält eine Bestätigung des Eingangs der An- und Abmeldungen im ELStAM-System
  • Reihenfolge der Meldungen ist einzuhalten: Anmeldung → Abmeldung → Anmeldung