An-/Abmeldung
- Bei einem Eintritt kann zurzeit die ELStAM-Anmeldung frühestens am Eintrittstag an ELStAM übermittelt werden
- Bei einem Austritt kann zurzeit die ELStAM-Abmeldung frühestens am Austrittstag an ELStAM übermittelt werden
- Der Arbeitgeber erhält eine Bestätigung des Eingangs der An- und Abmeldungen im ELStAM-System
- Reihenfolge der Meldungen ist einzuhalten: Anmeldung → Abmeldung → Anmeldung