Keine Anmeldeberechtigung oder Keine Abrufberechtigung
- Der Wohnsitz des AN liegt nach Mitteilung der Meldebehörde im Ausland
- Der Wohnsitz des AN ist nach Mitteilung der Meldebehörde unbekannt
- Der AN hat den Abruf der ELStAM allgemein beim Finanzamt sperren lassen
- Sperre durch FA wegen einer Besonderen Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug
- AN ist verstorben