lg:elstam:anmeldeberechtigung_abrufberechtigung


  • Der Wohnsitz des AN liegt nach Mitteilung der Meldebehörde im Ausland
  • Der Wohnsitz des AN ist nach Mitteilung der Meldebehörde unbekannt
  • Der AN hat den Abruf der ELStAM allgemein beim Finanzamt sperren lassen
  • Sperre durch FA wegen einer Besonderen Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug
  • AN ist verstorben