Lohnartengruppen für das Entgelttransparenzgesetz
Um eine differenzierte Auswertung im Rahmen des Entgelttransparenzgesetzes zu ermöglichen sollen die unterschiedlichen Bezüge eines Mitarbeitenden differenziert betrachtet werden. Hierdurch lassen sich später potentiell auch Gehaltsunterschiede erläutern bzw. rechtfertigen.
Unterhalb der Stammdatenpflege der Lohnarten können daher „Lohnartengruppen“ definiert werden. Hier ist der Anwender frei verschiedene Gruppen für das Entgelttransparenzgesetz zu definieren.
Wir empfehlen zumindest laufende Bezüge von Einmalentgelten zu unterscheiden. Ferner könnte eine Differenzierung jedoch wie folgt getroffen werden:
- Laufende (feste) Bezüge (Grundgehalt, Lohn, Tarifentgelt, AT-Gehälter/…) - ETG_BASIS
- Einmalentgelte (Weihnachtsgeld, Bonus, Tantieme, …) - ETG_EMZ
- Zulagen (Kindergartenzuschüsse, Erschwerniszulagen, Schmutzzulage, Bereitschaftszulagen, …) - ETG_ZULAGEN
- Benefits (Firmenfittness, ÖPNV-Tickets, …) - ETG_ZUSATZ
- Sachbezüge (PKW, Dienstrad, Telekommunikation, …) - ETG_SB
Nachdem die Lohnartengruppen definiert wurden, sind diesen entsprechende Lohnarten zuzuordnen. Dies kann übergreifen für alle Abrechnungskreise mittels des Abrechnungskreises „0“ definiert werden oder abweichend davon auch für einen oder mehrere Abrechnungskreise konkretisiert für den einzelnen Abrechnungskreis. Hier gilt stets die „Priorität“, dass wenn ein Abrechnungskreis eine einzelne Zuordnung für eine Lohnartengruppe hat, gilt diese vorrangig zum „Abrechnungskreis 0“.
Nachdem die Lohnartengruppen vollständig definiert wurden, können diese im Menü unter ETG - Lohnartengruppen die „Verknüpfung“ zu den ETG - Entgeltanalysen erhalten. Hier sind die jeweiligen Gruppen einzutragen, die es in den Analysen zu berücksichtigen gilt. Über das Kennzeichen „inaktiv“ können hier flexibel Gruppen in einer Analyse hinzugezogen oder ausgeschlossen werden. Die Folgenummer gilt als Sortierkriterium in den Entgeltanalysen und bieten somit eine Umsortierungsmöglichkeit an.