Nun gilt es, den Personalstamm als Beschäftigungsverhältnis mit Berücksichtigung der Aktivrente zu schlüsseln. Dazu ist in die Lohnsteuerabzugsmerkmale des Mitarbeiters zu wechseln und das Kennzeichen „Freibetrag Aktivrente“ auf „ja“ zu setzen.

Berücksichtigen Sie, dass dieses Kennzeichen erst ab dem Folgemonat des Erreichens der Regelaltersrente zu aktivieren ist. Somit ist ein neuer Satz mit „Gültig ab“ im Folgemonat anzulegen. Einen Hinweis auf das Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten Sie auch in den Hinweislisten zur Abrechnung. Weiterhin weisen wir auch darauf hin, dass ein Mitarbeiter, der die Regelaltersgrenze überschritten hat, auch einen neuen Satz in den Sozialversicherungsdaten benötigt. Hier gilt es, die Arbeitslosenversicherung auf „2“ (nur Arbeitgeberanteile) zu schlüsseln, da der Mitarbeiter zukünftig keinen Anspruch mehr auf die Entgeltersatzleistung des Arbeitslosengeldes hat, sondern in dem Fall lediglich einen Anspruch auf Rente besitzt.