Pauschsteuerabwälzung 2% auf den Arbeitnehmer
Hierzu sind nachfolgende Eingaben erforderlich:
Es ist eine Abzugslohnart (hier z. B. 752) mit Bezugsart 05 (=Netto-Abzug) einzurichten. Diese sollte in die Kostenrechnung und in die Finanzbuchhaltung eingehen.
Sollkonto ist in dieser Lohnart das Sachkonto aus der Lohnart 957 einzugeben. Die Lohnart 957 sollte dann nicht auf der Verdienstabrechung angedruckt werden.
Im ‚Abrechnungskreis’ (Firmenstamm) bei ‚Individuelle Schlüssel’ (im Classic Maske 048) ist die neue Lohnart 752 in dem Feld ,Lohnart für Abwälzung Pauschsteuer’ zu hinterlegen.
Als Weiteres ist in die Maske:
Abrechnungskreise → Parameter pro Abrechnungskreis verwalten → Pst.-Abwälz. die 1 oder 2 eingeben.
Je nachdem, ob alle oder nur ausgewählte MA die P.-Lst. tragen sollen.
Wenn nur einzelne MA die P.-St. Zahlen sollen (01), dann muss bei dem MA die Lohnart (z.B. 752) bei dem jeweiligen MA hinterlegt werden.


Lohnart für Abwälzung der Pauschalsteuer (hier 752) anlegen:

Eingang in Kostenrechnung und Fibu buchen sind zu setzen:

Kontierung für Lohnart 957 (Pauschsteuer 2 % AG):

Kontierung für Lohnart 752 (Abwälzung Pauschsteuer auf AN):

Abrechnungskreise:

Parameter pro Abrechnungskreis verwalten: