Feiertag wird bei Urlaubsberechnung nicht berücksichtigt
Wenn ein Feiertag bei der Urlaubsberechnung nicht berücksichtigt wird, kann dies verschiedene Gründe haben.
1. Der Feiertag ist im System nicht hinterlegt
Dies kann häufig der Fall sein, wenn ein neuer Feiertag hinzukommt.
Unter Personalinformation →Mitarbeiterverwaltung → Allgemeine Einstellungen Mitarbeiterverwaltung → Sonder- und Feiertage kann der Tag hinzugefügt werden.

Dabei ist es wichtig darauf zu achten, dass ein Bundesland hinterlegt ist.
2. Dem Standort ist kein Bundesland zugeordnet
In den Arbeitszeiten, kann in den Details ein Beschäftigungsort für den Mitarbeiter hinterlegt werden. Für die Urlaubsberechnung, in Verbindung mit den Feiertagen, prüft das System im 1. Schritt den Beschäftigungsort.
Personalinformation → Mitarbeiterverwaltung → Mitarbeiter → Arbeitszeit → Arbeitszeit pro Mitarbeiter

Wenn kein Beschäftigungsort hinterlegt ist, prüft das System im 2. Schritt, ob dem Mitarbeiter ein Standort hinterlegt ist.
Ist weder Standort noch Beschäftigungsort hinterlegt, kontrolliert das System den Standort der Organisationseinheit, die dem Mitarbeiter zugeordnet wurde.
Personalinformation → Mitarbeiterverwaltung → Mitarbeiter → Firmendaten

In allen Fällen ist die Basis der Standort. Dem Standort muss immer ein Bundesland zugeordnet werden.
Einstellungen, Berechtigungen und Parameter → Allgemeine Einstellungen → Geografische Strukturen →Standort


Das System stellt eine Verknüpfung zwischen Standort und Feiertagstabelle her und vergleicht die Bundesländer. Wenn in einem der Masken kein Bundesland hinterlegt ist, wird der Feiertag in der Urlaubsberechnung nicht berücksichtigt.